Während der Probezeit möchte sich sich jede*r von seiner besten Seite zeigen. Doch eine Krankheit oder ein Unfall kann dem schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Doch was passiert, wenn man ausgerechnet in dieser wichtigen Zeit krankheitsbedingt ausfällt? Darf der Arbeitgeber den Lohn wegen Krankheit in der Probezeit kürzen? Wir haben uns die Rechtslage einmal genauer angeschaut.
Krank in der Probezeit: Hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Arbeitnehmende haben grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, jedoch unter einer Bedingung: Vor der Erkrankung müssen sie mindestens vier Wochen ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt gewesen sein, berichtet die Deutsche Anwaltshotline. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die innerhalb der ersten vier Wochen der Probezeit erkranken und ausfallen, nicht unter diese Regelung des Arbeitsrechts fallen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Gehalt zu zahlen.
Dennoch stehen Arbeitnehmende nicht komplett ohne Unterstützung da. Der Deutschen Anwaltshotline zufolge springt in diesem Fall die Krankenkasse ein und zahlt entsprechend Krankengeld. Allerdings liegt dieses in der Regel unter dem Betrag der Lohnfortzahlung. Es beträgt normalerweise 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Daher ist es ratsam, sich bei einer Erkrankung ein ärztliches Attest zu besorgen und dieses schnellstmöglich an die Krankenkasse zu übermitteln, rät die Deutsche Anwaltshotline.
Die Deutsche Anwaltshotline weist zudem daraufhin, dass es in diesem besonderen Fall möglich sein kann, dass man einen separaten Antrag auf Krankengeld bei der Krankenkasse stellen muss, da in der Regel erst ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld ausgezahlt wird.
Krank in der Probezeit – das solltest du tun
Krankheitserreger nehmen leider keine Rücksicht auf günstige oder ungünstige Zeitpunkte. So wird jede*r einmal krank, also kein Grund zur Sorge. Hier sind einige Tipps für die Krankmeldung im neuen Job:
- Wenn du am Morgen merkst, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig bist, solltest du dich umgehend telefonisch bei deinem Chef bzw. deiner Chefin melden. So hat dieser/diese nämlich noch die Möglichkeit umzudisponieren. Kannst du deinen Vorgesetzten/deine Vorgesetzte telefonisch nicht erreichen, solltest zu Karrierebibel zufolge eine Mail schreiben und zu einem späteren Zeitpunkt es nochmal telefonisch versuchen.
- In manchen Unternehmen benötigst du am ersten Krankheitstag zudem ein ärztliches Attest. Um Ärger zu vermeiden, solltest du auf anraten von Karrierebibel nochmal in deinem Arbeitsvertrag nachschauen, um herauszufinden, welche Regelung in deinem Unternehmen gilt.
- Karrierebibel zufolge solltest du auch darüber hinaus herausfinden, welcher Kanal für die Krankmeldung üblich ist (Telefon, E-Mail oder Messenger). Wenn du noch neu im Unternehmen bist, ist es besser, sich telefonisch abzumelden, um sicherzugehen, dass dein*e Chef*in über deinen Ausfall informiert ist.
- Wenn du weiterhin krank bist und eine Folgebescheinigung vom Arzt erhältst, teile dies rechtzeitig mit. Achte darauf, dass es keine Lücken bei den Krankschreibungen gibt. Denn eine rückwirkende Krankmeldung ist in der Regel nicht möglich, wie Karrierebibel berichtet.
Falls du dir Sorgen machst, wie dein Vorgesetzter oder deine Vorgesetzte auf deine Krankheit reagieren wird, besteht Karrierebibel zufolge die Möglichkeit, nach deiner Genesung ein Gespräch zu vereinbaren. In diesem kannst du klären, wie du am effektivsten die verpasste Zeit und die angesammelte Arbeit aufholen kannst. Falls dein*e Arbeitgeber*in in Bezug auf Krankheitstage sehr streng ist, könntest du im Notfall auch vorschlagen, die Probezeit zu verlängern.
Quellen: Deutsche Anwaltshotline, Karrierebibel
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