Arbeit lohnt immer – das ist richtig. Jedoch gibt es auch in Deutschland einige Beschäftigte, deren Gehalt nicht ausreicht, um ihren eigenen Lebensunterhalt oder den ihrer Kinder und Familie sicherzustellen. Wer in Deutschland trotz Job nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um seine Ausgaben vollständig zu decken, kann sein Einkommen mit Bürgergeld aufstocken. Wann das genau der Fall ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, erfährst du hier.
Wer kann sein Einkommen mit Bürgergeld aufstocken?
Menschen, die hart arbeiten, aber dennoch ein so geringes Gehalt erhalten, dass es nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt oder den der Familie zu sichern, haben laut der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, einen Antrag auf aufstockendes Bürgergeld zu stellen. Dabei steht dieser Antrag sowohl geringfügig Beschäftigten als auch Selbstständigen offen.
Laut den Angaben der Bundesagentur für Arbeit können zudem Personen in Kurzarbeit oder Empfänger*innen von Arbeitslosengeld einen Antrag auf ergänzendes Bürgergeld stellen. Vorausgesetzt, ihr Einkommen, Gewinn oder Arbeitslosengeld reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Bei der Feststellung des Anspruchs steht dabei immer die Familie im Fokus, da das Einkommen auch für Partner und Kinder ausreichen muss. Denn wie die Bundesagentur für Arbeit berichtet, bilden die Familienmitglieder im Rahmen des Bürgergeldes eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass bei der Antragsstellung für das Bürgergeld sowohl der Lebensbedarf der Familie geprüft als auch das gesamte Familieneinkommen bei der Ermittlung des Bedarfs gemäß dem Bürgergeldgesetz berücksichtigt wird.
Was zählt zum anrechenbaren Einkommen?
Wenn du deinen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter einreichst, ist es von größter Bedeutung, dass du dem Jobcenter sämtliche Einkommensquellen deiner gesamten Bedarfsgemeinschaft offenlegst. Insbesondere musst du detaillierte Angaben zu folgenden Einkommensarten machen:
- Lohn / Gehalt / Arbeitsentgelt
- Verdienst aus Minijob
- Verdienst aus Midijob
- Kurarbeitergeld
- Arbeitslosengeld
- Elterngeld
- Unterhaltszahlung
- Gewinne aus selbständiger Tätigkeit
- Renten, insbesondere aus teilweiser Erwerbsunfähigkeit
Einkommen mit Bürgergeld aufstocken – wie wird es beantragt?
Nun wissen wir, wer Anspruch auf eine Aufstockung hat. Doch wie beantragt man das Ganze? Wenn jemand sein Einkommen mit Bürgergeld aufstocken möchte, muss er den gewöhnlichen Bürgergeldantrag verwenden, wie die Webseite gegen-hartz.de berichtet. Während des Antragsverfahrens fordert das Jobcenter eine Vielzahl von Nachweisen an, um zu prüfen, ob eine Berechtigung für Leistungen besteht. Dabei wird auch das Einkommen der vergangenen Monate eingehend überprüft.
Falls die folgenden Bedingungen erfüllt sind, wird das Jobcenter diese Nachweise zur Einkommensberechnung verlangen:
- Mietvertrag
- Nachweise zu den Nebenkosten
- Nachweise zu den Heizkosten
- Kontoauszüge der letzten Monate
- Nachweise für einen möglichen Mehrbedarf
- Nachweise über die Höhe Ihres Vermögens
Zusätzlich dazu müssen Kurzarbeiter*innen einen Nachweis über die geschätzte Dauer der Kurzarbeit vorlegen, berichtet die Webseite gegen-hartz.de.
Beachte bitte: Vor dem Anspruch auf Bürgergeld müssen zunächst andere Leistungen wie Kinder- und Elterngeld oder der Kinderzuschlag beantragt werden. Wenn diese jedoch nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken, tritt das Bürgergeld in Kraft.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, gegen-hartz.de
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