In den letzten Jahren sind Reisen deutlich teurer geworden. Da ist es besonders erfreulich, wenn der Arbeitgeber großzügiges Urlaubsgeld auszahlt. Doch die gesamte Summe sollte nicht unmittelbar in dein Urlaubsbudget einfließen. Viele vergessen nämlich, dass das Urlaubsgeld versteuert werden muss. Wie viel Geld am Ende für deine Reisekasse übrig bleibt, erfährst du hier.
Urlaubsgeld: Dieser Betrag geht an die Steuer
Es wäre wirklich zu schön gewesen, wenn man das Urlaubsgeld komplett für seine Reise auf den Kopf hauen könnte. Denn wie die Webseite steuertipps.de berichtet, muss das Urlaubsgeld wie andere Sonderzahlungen auch versteuert werden. Doch im Gegensatz zum monatlichen Lohn wird die Lohnsteuer für derartige Sonderzahlungen anders berechnet. Die Versteuerung des Urlaubsgeldes erfolgt steuertipps.de zufolge nämlich anhand einer speziellen Berechnungsmethode, die auf einer Jahrestabelle basiert:
- Als erstes wird die Einkommenslohnsteuer für das ganze Jahr berechnet, wobei die Einmalzahlung nicht berücksichtigt wird.
- Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung der jährlichen Lohnsteuer, einschließlich des Urlaubsgelds.
- Die Differenz zwischen beiden Beträgen ergibt die zu zahlenden Steuern für das Urlaubsgeld.
Du siehst: Bei der Berechnung verteilt das Finanzamt die Steuern für das Urlaubsgeld auf zwölf Monate, obwohl du es nur einmal ausgezahlt bekommst. Aufgrund der steigenden Steuerprogression bleibt weniger Netto vom Brutto für deine Reisekasse übrig. Der Steueranteil für das Extrageld ist somit höher als für dein normales Gehalt. Dennoch ist es steuerlich gesehen vorteilhafter für dich, da die Lohnsteuer für einen Monat höher ausfallen würde.
Neben den Steuern werden auch noch Sozialabgaben vom Urlaubsgeld abgezogen, sodass Beschäftigte in der Regel nur knapp über die Hälfte des Betrags netto ausgezahlt bekommen.
Urlaubsgeld versteuern – ein Rechenbeispiel
Okay, nun wissen wir, dass das Urlaubsgeld zu versteuern ist. Damit das Ganze etwas anschaulicher wird, haben wir ein Beispiel für dich vorbereitet:
Luisa ist verheiratet und hat die Steuerklasse III. Monatlich erhält sie einen Lohn von 4.000 Euro brutto. Mit dem Juli-Gehalt bekommt sie von ihrem Arbeitgeber zusätzlich ein fettes Urlaubsgeld von 4.000 Euro überwiesen. So berechnet sich Luisas Steuer:
- Berechnung der Lohnsteuer ohne Urlaubsgeld: Der voraussichtliche laufende Jahresarbeitslohn beträgt 48.000 Euro (12 Monate x 4.000 Euro). Die Lohnsteuer (A) basierend auf der Jahrestabelle beträgt 4.200 Euro.
- Berechnung der Lohnsteuer mit Urlaubsgeld: Der Jahresarbeitslohn einschließlich Urlaubsgeld beträgt 52.000 Euro (12 Monate x 4.000 Euro plus 4.000 Euro). Die Lohnsteuer (B) basierend auf der Jahrestabelle beträgt 5.070 Euro.
- Ermittlung der Differenz: Die Differenz zwischen Lohnsteuer (B) und Lohnsteuer (A) ergibt die Lohnsteuer auf das Urlaubsgeld in Höhe von 870 Euro.
Luisa muss von ihrem Urlaubsgeld rund 870 Euro Lohnsteuer zahlen. Doch damit nicht genug. Von den 4.000 Euro fallen auch noch die Abgaben für die Sozialversicherung. Laut dem Rechner von Nettolohn.de betragen diese für Luisa um die 840 Euro. Damit bleiben Luisa von ihrem Urlaubsgeld 2.220 Euro für ihre Urlaubskasse.
Quellen: steuertipps.de, Nettolohn.de
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