Bis spätestens zum 31.Dezember 2024 muss die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 bei Mieterinnen und Mietern eingegangen sein. Ist es so weit, lohnt sich ein prüfender Blick. Denn laut Fachleuten sind ganze 90 Prozent um mehrere hundert Euro überhöht.
Nebenkostenabrechnung: Das zahlst du zu viel
Wie die Spezialist*innen von Mineko berichten, sollte man in Sachen Nebenkostenabrechnung unbedingt aufpassen. Im Schnitt verlangen Vermieter demnach nämlich rund 317 Euro zu viel an Nachzahlungen. Eine Prüfung kann deshalb nicht schaden, selbst wenn sie nachträglich erfolgt. Denn laut Paragraf 556 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hast du zwölf Monate Zeit für einen Widerspruch.
Wie Finanztip zusammengefasst hat, gibt es mindestens fünf Dinge, auf die du dabei achten solltest. Dabei handelt es sich um Posten, die dein Vermieter so nicht auf dich umlegen darf, weil sie zum Beispiel gar nicht im Vertrag stehen, oder du diese überhaupt nicht bezahlen musst. Aber auch falsche Berechnung kommen vor.
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Fehler #1: Der Verteilerschlüssel stimmt nicht
Um zu berechnen, welche Nebenkosten du tragen musst, ist ein sogenannter Verteilerschlüssel nötig. Das sind beispielsweise die Quadratmeter an Wohnfläche, die du zur Verfügung hast. Besagte Aufschlüsselung muss in der Nebenkostenabrechnung angegeben und vor allem korrekt sein.
Vergleiche als erstes, ob die entsprechenden Angaben mit jenen in deinem Mietvertrag übereinstimmen. Auch kannst du die Wohnung noch einmal nachmessen. Betriebskosten, die sich auf die Wohnfläche beziehen, dürfen nämlich auch nur nach den tatsächlichen Quadratmetern berechnet werden.
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Fehler #2: Der Abrechnungszeitraum stimmt nicht
Wer im vergangenen Jahr umgezogen ist, sollte den Abrechnungszeitraum im Blick behalten. Denn nur die Zeit, in der du auch wirklich in deiner Wohnung gewohnt hast, darf vom Vermieter berücksichtigt werden bei der Kostenaufstellung.
Fehler #3: Frist überschritten
Wurde dir deine Nebenkostenabrechnung nach mehr als zwölf Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zugestellt und du erhältst beispielsweise das Exemplar für 2021 erst 2023, dann musst du die geforderte Nachzahlung nicht leisten.
Fehler #4: Die veranschlagten Kosten sind unzulässig
Nicht alle Kosten, die Vermieter auflisten, müssen auch von der Mieterschaft getragen werden. Dazu zählen laut Finanztip zum Beispiel Aufwendungen für Reparaturen, Mietkosten für Rauchmelder oder Feuerlöscher, Bank- und Kontoführungsgebühren oder eine einmalige Dachrinnenreinigung. Hierbei handelt es sich um Kosten, die vom Vermieter selbst zu begleichen sind.
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Fehler #5: Die Posten stehen nicht in deinem Mietvertrag
Alle Kostenpositionen, die in deiner Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind, müssen sich so auch in deinem Mietvertrag wieder finden. Stimmen einzelne Posten in der Kostenaufstellung also nicht mit dem von dir beim Einzug unterzeichneten Dokument überein, kannst du das beanstanden. Ein solches Beispiel wäre der Aufzug. Fehlt dieser im Vertrag, findet sich aber unter den aufgeschlüsselten Kosten, musst du dafür laut den Expert*innen nicht zahlen.
Quellen: Mineko, Gesetze im Netz, Finanztip.de
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