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Tausende Euro vom Staat: Wer jetzt seine IBAN meldet, soll sie bekommen

Erste Schritte für eine Auszahlung des sogenannten Klimageldes wurden bereits in die Wege geleitet. Aktuelle Pläne dazu sind zumindest teilweise schon recht konkret.

Person hebt Geld am Automaten ab
© Stefan Redel - stock.adobe.com

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Ob es wirklich dazu kommt, dass Bürgerinnen und Bürgern das von der Ampel versprochene Klimageld gezahlt bekommen, ist noch unklar. Starten wollte man dennoch zumindest Ende des vergangenen Jahres damit, IBAN- und Steuernummern einzusammeln, um eine Direktzahlung möglich zu machen.

Klimageld: Startschuss vor wenigen Wochen

Seit Dezember 2023, so erklärte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), können kontoführende Kreditinstitute und Familienkassen Bankverbindungsdaten (IBAN und gegebenenfalls BIC) übermitteln. Diese sollen dann durch das BZSt zusammen mit der Steuer-ID-Nummer der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers in einer Datenbank gespeichert werden.

Ziel ist es, den Bund dazu zu befähigen, das genannte Klimageld, aber auch andere in Aussicht gestellte Zahlungen, überweisen zu können. Staatliche Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger könnten damit künftig auf vergleichsweise einfachem Weg und gebündelt transferiert werden.

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3 Möglichkeiten zur IBAN-Meldung

Insgesamt gibt es laut Bundesregierung drei Optionen, um die IBAN für Klimageld und Co. an das BZSt zu übermitteln. Erstens stehen die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit in der Pflicht, Bankverbindung von Kindergeldempfänger*innen weiterzugeben, und zwar ohne deren Zutun.

Banken dagegen sollen die Kontoverbindungsinformationen auf expliziten Wunsch ihrer Kundschaft an das BZSt transferieren. Dabei steht ihnen die Wahl des Verfahrens frei. Die dritte Option sieht schließlich vor, dass Bürgerinnen und Bürger ihre IBAN selbst und über das Steuerportal Elster senden können. Derartige Übermittlungen sind dem BZSt zufolge allerdings erst „voraussichtlich ab Mitte 2024“ möglich.

Wann kommt das Klimageld?

Rein theoretisch ist eine Auszahlung des Klimageldes und anderer Beträge dann ab 2025 möglich, heißt es laut heise. Zwar hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) im August 2022 erklärt, dass allein das Einsammeln der nötigen Kontoinformationen sowie das Verknüpfen mit einer entsprechenden Steuer-ID „mal eben 18 Monate“ dauern würde.

Im September 2023 stellte er dann jedoch im Bundestag in Aussicht, dass man bereits intensiv am Klimageld arbeite: „Die Verabredung der Koalition ist: In dieser Wahlperiode steht der Mechanismus zur Verfügung. In der nächsten Wahlperiode wird erstmals ausgezahlt. Ich glaube, wir können schneller sein. Technisch wird es schon 2025, also früher als von der Koalition geplant, möglich sein, Klimageld auszuzahlen.“

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Wie hoch ist das Klimageld?

Einen pauschalen Betrag gibt es nicht, da das Klimageld laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Einkommen festgemacht wird. Dazu rechnet man ein Beispiel an zwei finanziell unterschiedlich gestellten Personen vor: Eine ist einkommensschwach und stößt entsprechend weniger CO₂ aus (im Beispiel sechs Tonnen pro Jahr). Die andere Person hat ein deutlich höheres Einkommen und einen jährlichen CO₂-Ausstoß von 100 Tonnen.

Geht man von einem CO₂-Preis von 65 Euro pro Tonne aus, zahlt die Person mit weniger Geld 390 Euro und die einkommensstarke Person 6500 Euro. Insgesamt ist das ein Einkommen von 6890 Euro für den Staat. Beide Bürger*innen bekämen am Ende jeweils 3445 Euro ausgezahlt. Wer einkommensschwach ist, würde damit mehr vom Klimageld profitieren als jene Menschen mit hohem Einkommen.

Das steckt hinter dem Klimageld

Hinter dem Begriff Klimageld verbirgt sich eine Zahlung, die Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit miteinander verknüpfen soll, erklärt die Tagesschau. Dabei versteuert der Staat den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 und gibt die Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger zurück.

Eine Umverteilung von oben nach unten findet dabei demnach statt, weil Menschen statistisch gesehen einen deutlich höheren CO2-Ausstoß verursachen, je mehr Geld sie zur Verfügung haben. Dieses investieren sie beispielsweise in Flugreisen, größere Autos und größere Wohnungen.

Quellen: Bundeszentralamt für Steuern, heise, Tagesschau

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