Auch wenn es angesichts diverser technologischer und beliebter Methoden anders erscheint, aber in Deutschland steht das Bargeld weiterhin an der Spitze der Zahlungsmittel. Wer allerdings viel davon bei sich hat, muss aufpassen.
Bargeld: Diese Regel gilt
Scheine und Münzen zu besitzen und zu nutzen, hat gleich mehrere Vorteile. So hilft Bargeld beim Sparen, weil du genau mitverfolgen kannst, wie viel du davon ausgibst. Auf der anderen Seite ist es in Form eines Notgroschens zu Hause äußerst nützlich, um spontane Ausgaben oder Probleme bei der Bank kompensieren zu können.
Wer besonders vermögend ist, sieht sich in Sachen Bargeld allerdings einer Regel gegenüber, bei deren Verstoß es schnell sehr teuer werden kann. Das betrifft das Mitführen hoher Summen in Form von Scheinen und Münzen und die Versäumnis oder absichtliche Verweigerung, Angaben dazu gegenüber dem Zoll zu machen.
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Das sagt der Zoll zu Bargeld
Generell gilt es laut dem Zoll, bei der Einreise nach Deutschland aus einem EU-Mitgliedstaat und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU mitgeführtes Bargeld im Gesamtwert von 10.000 Euro auf Nachfrage mündlich anzuzeigen. Aber auch wenn die genannte Summe nicht überschritten wird, bist du zur Auskunft verpflichtet.
Leistet man dieser Aufforderung nicht Folge oder kommt dieser nur teilweise nach, drohen hohe Bußgelder: „Wenn Sie mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel nach Aufforderung pflichtwidrig nicht oder nicht vollständig anzeigen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.“
Übrigens: Zu den genannten gleichgestellten Zahlungsmitteln gehören unter anderem auch Sparbücher. Ebenso wie Edelsteine, Gold und andere Edelmetalle. Schmuck aus diesen ist davon allerdings ausgeschlossen und muss nicht wie Bargeld gegenüber dem Zoll angegeben werden.
Quellen: Zoll
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