Die Sparkasse hat zahlreichen Sparerinnen und Sparern eine Klausel untergejubelt, die keine Rechtskräftigkeit besitzt und sie um diverse Zinszahlungen gebracht hat. Betroffene können bis zu tausende Euro nachfordern, wenn sie die entsprechenden Schritte befolgen.
Sparkasse: Für diese Verträge gibt es Zinsen
Wie die Verbraucherzentrale informiert, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einigen Jahren an Rechtsstreitigkeiten – geklagt hatten die Verbraucherzentrale Sachsen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – eine klare Berechnungsmethode festgelegt, nach der Sparkassen-Kund*innen zinsseitig entschädigt werden müssen.
Diese Entscheidung betrifft konkret die Saalesparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden, hat aber auch Auswirkungen auf viele andere ähnliche Verträge, da es sich bei den betroffenen Sparprodukten um Standardangebote diverser Sparkassen handelt. Davon gibt es derzeit noch sehr viele in Deutschland, allein 2021 lag die Zahl wohl bei rund 1,1 Millionen Prämiensparverträgen.
Im Detail sind davon Sparverträge oder Riester-Banksparpläne betroffen, die beispielsweise unter den folgenden Namen geführt werden:
- „Bonusplan“ (Volks- und Raiffeisenbank)
- „Prämiensparen flexibel“ (Sparkasse)
- „VorsorgePlus“ (Sparkasse)
- „Vorsorgesparen“ (Sparkasse)
- „Vermögensplan“ (Sparkasse)
- „VRZukunft“ (Volks- und Raiffeisenbank)
- „Vorsorgeplan“ (Sparkasse)
- „Scala“ (Sparkasse)
Zudem können den Verbraucherschützer*innen zufolge aber auch in einfachen Sparbüchern mit Aufkleber und extra Zinsvereinbarung derartige rechtswidrige Zinsklauseln enthalten sein.
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So kannst du die Zinsen von der Sparkasse einfordern
Durch die enthaltenen Klauseln war es den Banken möglich, Zinsen regelmäßig anzupassen und diese einseitig und ohne ausreichende Transparenz zu senken – manchmal sogar bis auf sehr niedrige Werte von 0,01 Prozent oder sogar 0,001 Prozent. Viele Kundinnen und Kunden erhielten dadurch deutlich weniger, als ihnen eigentlich zugestanden hätte. Seit 2022 hat sich das allgemeine Zinsniveau wieder erhöht, was die Problematik noch deutlicher macht.
Die neuen Gerichtsurteile bedeuten, dass viele dieser Verträge überprüft und die Zinsen möglicherweise nachträglich neu berechnet werden müssen. Kundinnen und Kunden, die solche Sparverträge besitzen, sollten diese sichten lassen, da sie möglicherweise Anspruch auf eine Nachzahlung haben. Verbraucherzentralen raten zudem, sich über die eigenen Rechte zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu erwägen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Anleitung der Verbraucherzentrale:
- Prüfe, ob dein langfristiger Sparvertrag von rechtswidrigen Klauseln betroffen ist.
- Fordere bei deiner Bank oder Sparkasse eine Nachberechnung und Erstattung gemäß des BGH-Urteils ein.
Für alle, die nicht wissen, wie sie vorgehen sollen, hat die Verbraucherzentrale zudem einen entsprechenden Musterbrief zur Verfügung gestellt.
Quellen: Verbraucherzentrale
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.
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