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Nettogehalt: Große Änderung – das kommt jetzt auf Arbeitnehmer zu

Ab 2025 gibt es Veränderungen, die das Nettogehalt betreffen. Während sie sich für viele positiv auswirken, werden andere wohl benachteiligt.

Frau hält leeres Portemonnaie auf.
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Im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes, das darauf abzielt, inflationsbedingte Belastungen zu mindern und die steuerliche Freistellung des Existenzminimums zu gewährleisten, ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen. Diese führen zu Veränderungen beim Nettogehalt und können Arbeitnehmer*innen mehr, aber auch weniger davon pro Monat einbringen.

Nettogehalt: Das ist geplant

Im Detail plant man für das Jahr 2025 eine Anpassung des Einkommensteuertarifs sowie Erhöhungen beim Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Solidaritätszuschlag, um Bürgerinnen und Bürger steuerlich zu entlasten. Damit einher geht unter anderem, dass das Nettogehalt im Dezember bereits einmalig steigt.

Zu den geplanten Änderungen und Anpassungen gehören die Folgenden:

  • Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag wird um 300 Euro auf 12.084 Euro angehoben, wodurch ein höherer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Dies stellt sicher, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird.
  • Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wird um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben und im Jahr 2026 weiter auf 6.828 Euro erhöht, was insbesondere Familien finanziell entlastet.
  • Solidaritätszuschlag: Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag werden ebenfalls angehoben, was die Steuerlast weiter senkt.
  • Kindergeld: Zusätzlich wird das Kindergeld ab 2025 um fünf Euro auf 255 Euro monatlich erhöht, mit einer weiteren Steigerung auf 259 Euro ab 2026.

Für viele bedeutet das explizite Veränderungen beim Lohn, die sich dann allerdings nicht mehr für alle gleich präsentieren. So dürfen sich diverse Lohnempfänger*innen beispielsweise auf mehr Netto vom Brutto freuen, während andere am Ende mit weniger Geld nach Hause gehen müssen.

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Diese Arbeitnehmer*innen sind betroffen

Das Problem: Die Ampel plant zwar Steuerentlastungen. Wie das Handelsblatt aber erklärt, steigen gleichzeitig die Sozialabgaben. „Die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen führt bei höheren Einkommen dazu, dass wesentliche Teile der angedachten Steuerentlastungen für 2025 aufgezehrt werden“, sagt Finanzwissenschaftler Frank Hechtner von der Universität Nürnberg-Erlangen.

Der Anstieg des Einkommensanteils, ab dem Beiträge für die Sozialversicherungen fällig werden, führt Focus Online zufolge automatisch zu einer zusätzlichen Belastung von drei Euro im Monat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 5.200 Euro.

Diese steigt weiter an: Wer 6.000 Euro brutto verdient, zahlt als Single-Haushalt etwa 4,50 Euro mehr an Sozialabgaben pro Monat. Bei einem Einkommen von 8.000 Euro erhöht sich die Abgabe um 9,25 Euro, und bei einem Bruttogehalt von 15.000 Euro steigt die monatliche Belastung sogar um 29 Euro an.

So konkret können die Belastungen des Nettogehalts ausfallen

Hechtners Berechnungen zeigen noch einmal an konkreten Beispielen, wie unterschiedlich sich genannten Anpassungen auf verschiedene Nettogehälter auswirken können.

Ein Single mit einem Monatseinkommen von 5.000 Euro erfährt beispielsweise noch eine Steuerentlastung von 163 Euro im Jahr. Verdient er 5.500 Euro, übersteigen die Sozialbeiträge die Steuererleichterungen bereits, wodurch ihm im nächsten Jahr 79 Euro weniger vom Nettogehalt bleiben. Der Grund dafür ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

Familien wiederum profitieren laut Hechtner besonders von den Entlastungen, da der Kinderfreibetrag angehoben wird. Verdienen beide Ehepartner jeweils 5.000 Euro, sparen sie im Jahr 2025 insgesamt 294 Euro. Bei höheren Einkommen sinkt die Ersparnis jedoch. Bei besserverdienenden Paaren, etwa wenn einer von beiden 8.000 Euro und die oder der andere 3.000 Euro verdient, verringert sich das Familieneinkommen um 319 Euro.

Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Handelsblatt, Focus Online

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