Wer eine Überweisung tätigt, denkt sich oftmals nichts dabei. Was viele aber nicht wissen: Es kann in bestimmten Situationen nötig sein, dass diese vorher erst gemeldet werden müssen. Dabei kommt es auf das Empfängerkonto und die Höhe der Summe an.
Überweisung: Diese Regel gilt
Wenn du in Deutschland mit mehr als 10.000 Euro Bargeld zahlen möchtest, kann das aufgrund des Geldwäschegesetzes schon bald sehr teuer werden. Eine ähnliche Regel gilt, wenn es um Überweisungen geht. Auch hier besteht eine Grenze, die viele Bankkundinnen und -kunden aber womöglich gar nicht kennen.
Während bei Transaktionen innerhalb Deutschlands nämlich selbst Beträge über 10.000 Euro unproblematisch ausgeführt werden können – in manchen Fällen kann es zu einer zusätzlichen Identitätsprüfung kommen –, sieht die Lage anders aus, wenn das empfangende Konto im Ausland liegt.
Überweisungen über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus unterliegen ab einem Betrag von 12.500 Euro einer Meldepflicht gemäß Paragraf 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Diese muss bei der Deutschen Bundesbank erfolgen und gilt sowohl für eingehende als auch für ausgehende Zahlungen.
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So hoch kann das Bußgeld werden
Wie Finanztip berichtet, ist die Strafe bei Nichtmeldung derartiger Überweisung nicht zu unterschätzen: „Ignorierst Du die Meldepflicht, können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro anfallen“, erklären die Expertinnen und Experten. Diese fallen zudem unabhängig von der Währung der Überweisung und vom Zweck (zum Beispiel Kauf, Darlehen, Schenkung) an.
Als Privatperson meldest du entsprechende Überweisungen an die Deutsche Bundesbank – das allerdings nicht mehr über klassische Meldeformulare, sondern per Telefon-Hotline. Dafür steht dir die Nummer 0800 1234 111 zur Verfügung. Wichtig zu wissen: Die Hotline ist ausschließlich aus dem deutschen Festnetz erreichbar und von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr geschaltet.
Diese Informationen werden benötigt
- Dein Name
- Herkunfts- oder Bestimmungsland der Zahlung
- Verwendungszweck
- Summe
- Deine E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Es empfiehlt sich den Fachleuten zufolge übrigens zudem, den Zeitpunkt des Anrufs für deine Unterlagen zu notieren.
Quellen: Gesetze im Internet, Finanztip.de
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