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Überweisung: Neue Regel ab Januar – das kommt auf Millionen Kontoinhaber zu

Für Geldtransaktionen ins Ausland gelten ab dem kommenden Jahr neue Richtlinien. Diese sind allerdings von Vorteil für viele.

Frau nutzt Online-Banking.
© Getty Images/Tashdique Mehtaj Ahmed

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Eine der Hauptfunktionen von Giro- und anderen Konten ist die Überweisung. Verschiedenste Summen lassen sich damit in kürzester Zeit und bequem und einfach von A nach B übersenden. Gleichzeitig unterliegen sie aber auch festen Regeln, die Verbraucherinnen und Verbrauchen kennen sollten. Zumindest die Folgende kann nämlich zu Problemen und Bußgeldern führen.

Überweisungen: Das ändert sich im Januar 2025

Wer innerhalb Deutschlands eine Überweisung tätigen möchte, hat in der Regel wenig zu beachten. Selbst Beträge über 10.000 Euro können unproblematisch ausgeführt werden – maximal kann es zu einer zusätzlichen Identitätsprüfung kommen. Zum Vergleich: Willst du mehr als 10.000 Euro in bar zahlen, musst du bald sogar mit einer Geldstrafe rechnen.

Liegt das Konto, auf das du Geld transferieren möchtest, dagegen im Ausland, sind ebenfalls Probleme möglich. Denn hier gibt es eine wichtige Beschränkung, die du dringend beachten musst: So sind derzeit Überweisungen ab 12.500 Euro meldungspflichtig. Ab Januar 2025 ändert sich diese Regel dann noch einmal. Grundlage dafür ist Paragraf 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG).

Wie unter anderem die O&W Rechtsanwaltschaftsgesellschaft mbH erklärt, „vereinfacht sich das AWV-Meldewesen voraussichtlich: Auslandszahlungen erst ab 50.000€ meldepflichtig, […].“

Neue Regelung ist kein Freifahrtschein

Wer sich auf die Änderung verlässt und deshalb bei geringeren Summen nachlässig werden sollte, muss dennoch mit Konsequenzen rechnen. Denn wie O&W weiter berichtet, bleiben alte Verstöße, also Transaktionen ins Ausland über 12.500 Euro, die nicht gemeldet wurden, weiterhin verfolgbar.

Eine entsprechende Meldung muss dann spätestens am 7. Kalendertag des Folgemonats erfolgen, in dem die Überweisung getätigt wurde. Wenn deine Bank dies für dich automatisch übernimmt, musst du selbst allerdings nichts weiter unternehmen.

Quellen: O&W Rechtsanwaltschaftsgesellschaft mbH

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