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Geschummelt bei der Steuererklärung? 5 Dinge verraten dich sofort

Egal ob aus Versehen oder mit Absicht, wenn du falsche Angaben machst, ist das für Finanzbeamt*innen oft ersichtlich. Es gibt gleich mehrere Anzeichen.

Frau macht ihre Steuererklärung
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Handy von der Steuer absetzen – es kann so einfach sein

Möchte man das Handy von der Steuer absetzen, braucht es einen triftigen Grund.So muss das besagte Gerät beruflich genutzt werden. Freiberufler, Journalisten und Makler haben zudem die besten Chancen.

Die Frist für die Steuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025, also sogar schon einen Monat früher als noch im vergangenen Jahr. Bis dahin musst du alle nötigen Unterlagen und Nachweise eingereicht haben. Wichtig ist es dabei aber auch, korrekt zu bleiben und keine falschen Einträge vorzunehmen. Für zuständige Beamtinnen und Beamte sind diese nämlich oft leicht erkennbar.

Steuererklärung: So hart wird Betrug bestraft

Schon wer die Frist versäumt, muss mit Strafen rechnen. Wie Finanztip erklärt, kann das einen Verspätungszuschlag (laut Paragraf 152 Abgabenverordnung), Zwangsgeld, eine Steuerschätzung und Zinsen bedeuten. Aber auch Sanktionen wegen Steuerbetrug können Arbeitnehmer*innen, Selbständige und Unternehmer*innen treffen, wenn sie in ihrer Steuererklärung vorsätzlich falsche Angaben machen oder Einnahmen verschweigen.

Die möglichen Strafen hängen dabei vom Ausmaß des Betrugs und den Umständen des Einzelfalls ab. Laut der Anwaltskanzlei Mauss und Mauss staffeln sich diese in verschiedene Stufen an zu zahlenden Tagessätzen. Einer entspricht dabei in etwa einem Dreißigstel des Nettomonatsgehalts.

Geldstrafen nach unterschlagenem Steuerbetrag:

  • 1.000 Euro: etwa 10 Tagessätze
  • 5.000 Euro: etwa 20 bis 60 Tagessätze
  • 10.000 Euro: etwa 50 bis 80 Tagessätze
  • 25.000 Euro: etwa 120 bis 220 Tagessätze
  • 50.000 Euro: etwa 200 bis 360 Tagessätze
  • 100.000 Euro: etwa 360 Tagessätze

Bei Beträgen ab 50.000 Euro können nach den Leitlinien des Bundesgerichtshofs zudem Freiheitsstrafen verhängt werden. Bei einer Hinterziehung bis eine Million Euro steht diese noch vor einer Geldbuße im Vordergrund, ab einer Million Euro wird sie sogar ohne Bewährung angesetzt.

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Daran erkennt das Finanzamt Steuerbetrug

Finanzbeamtinnen und -beamte sind natürlich darauf geschult, Auffälligkeiten in einer Steuererklärung sofort zu erkennen und diesen anschließend nachzugehen. Dabei achten sie auf verschiedene, zum Teil sehr typische Anzeichen für fehlerhafte Angaben oder Betrugsversuche.

#1 Ungewöhnliche Abweichungen oder Auffälligkeiten

  • Hohe Schwankungen im Einkommen: Wenn das Einkommen oder der Gewinn plötzlich stark sinkt oder steigt, ohne nachvollziehbare Erklärung.
  • Ungewöhnlich hohe Ausgaben: Zum Beispiel außergewöhnlich hohe Werbungskosten, die nicht mit dem Beruf übereinstimmen.
  • Unrealistische Angaben: Wenn beispielsweise ein Unternehmer Verluste über viele Jahre hinweg meldet, aber trotzdem seinen Lebensstandard hält.

#2 Typische Fehler bei Belegen

  • Unvollständige Belege: Fehlende oder unklare Angaben auf eingereichten Rechnungen (zum Beispiel keine Umsatzsteuer-ID).
  • Gefälschte Belege: Manipulierte oder selbst erstellte Rechnungen ohne echte Transaktionen.
  • Doppelt eingereichte Belege: Derselbe Beleg wird in verschiedenen Steuererklärungen verwendet.

#3 Abweichungen zu bekannten Daten

  • Abgleich mit Kontrollmitteilungen: Arbeitgeber*innen, Banken und Versicherungen melden bestimmte Daten direkt an das Finanzamt (zum Beispiel Lohnsteuer, Zinsen, Renteneinnahmen). Wenn diese nicht mit der Steuererklärung übereinstimmen, fällt dies auf.
  • Automatische Prüfung: Elektronische Prüfsysteme vergleichen Angaben mit statistischen Werten und schlagen bei Auffälligkeiten Alarm.

#4 Auffälligkeiten bei Selbstständigen und Unternehmer*innen

  • Kassendifferenzen: Bei Bargeldbetrieben (zum Beispiel in der Gastronomie) werden Kassenaufzeichnungen besonders genau geprüft. Manipulationen an Kassensystemen fallen bei Prüfungen auf.
  • Privatentnahmen: Wenn die Privatentnahmen im Verhältnis zum Gewinn zu hoch sind, könnte das auf nicht deklarierte Einnahmen hindeuten.
  • Scheingeschäfte: Geschäftsvorgänge zwischen nahestehenden Personen oder Briefkastenfirmen werden besonders kritisch betrachtet.

#5 Direkte und indirekte Hinweise

  • Anzeigen oder Hinweise: Anonyme Anzeigen von Dritten, zum Beispiel Nachbarn, ehemaligen Mitarbeiter*innen oder Geschäftspartner*innen.
  • Ungewöhnliche Kontobewegungen: Verdächtige Transaktionen auf Konten, die im Rahmen von Steuerprüfungen entdeckt werden.

Quellen: Finanztip, Gesetze im Internet, Anwaltskanzlei Mauss und Mauss

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Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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