Das Begleichen von Rechnungen gehört zum normalen Alltag. Oft kommt es dabei wegen finanzieller Engpässe zu Verzögerungen, und die ersten Mahnungen flattern ins Haus. Wer dann nur einen Teilbetrag per Überweisung verschickt, um sich durch diese Demonstration der Zahlungsbereitschaft etwas Zeit zu verschaffen, muss mit unschönen Folgen rechnen.
Überweisung: Deshalb keine Teilbeträge verschicken
Wenn du nur einen Teilbetrag einer geforderten Summe per Überweisung transferierst, obwohl du zur vollständigen Zahlung verpflichtet bist – zum Beispiel im Fall von Rechnungen, deiner Miete, einem Bußgeld – kann das unter Umständen rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Vor allem kommentarlose Transaktionen, denen der Kontext fehlt, können negative Auswirkungen haben.
Denn: Solltest du bereits erste Mahnungen erhalten haben, werden diese durch eine Teilzahlung keineswegs außer Kraft gesetzt. Das bestätigen auch Fachanwält*innen, wie in einem Fall einer Kundin, die ab Tag des Fristablaufs der 2. Zahlungserinnerung sechs Teilzahlungen vorgenommen hatte, einen Restbetrag aber weiterhin schuldig blieb. Das fachmännische Urteil dazu ist sehr eindeutig.
„Rechtlich ist die Kundin […] bereits mit der ersten Mahnung in Verzug geraten. § 286 BGB , der den Schuldnerverzug regelt, lautet: (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Sofern also in Ihrer Rechnung ein Zahlungsziel angegeben ist und Sie dann einmal mit einer Zahlungsfrist gemahnt haben, gerät die Kundin mit Ablauf dieser Zahlungsfrist in der Mahnung bereits in Verzug.“
Lesetipp: Das sollte in Überweisungen nie als Verwendungszweck stehen
Darauf musst du achten
Ein*e Gläubiger*in ist also nicht verpflichtet, einen Teilbetrag zu akzeptieren. Dieser gilt nach § 362 BGB nur dann als vollständige Erfüllung, wenn der Gläubiger ihn ausdrücklich als solche akzeptiert. In allen anderen Fälle darf man dir auch dann Mahnungen schicken und Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie pauschale Mahngebühren erheben – meist zwischen 2,50 Euro und 10 Euro pro Mahnung.
Bleibt die Restzahlung weiterhin aus, kann der Gläubiger ein Inkassobüro einschalten oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die du als Schuldner*in mittragen musst. Besonders kritisch ist eine Teilzahlung im Mietverhältnis: Zahlst du die Miete nicht vollständig, kann dich der Vermieter abmahnen und unter Umständen sogar fristlos kündigen, sobald die Rückstände zwei Monatsmieten erreichen (§ 543 Abs. 2 BGB). Zudem kann eine unvollständige Zahlung bei bestimmten Unternehmen wie Banken oder Mobilfunkanbietern zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führen – vor allem, wenn du auf Mahnungen nicht reagierst.
Entgegen landläufiger Meinung bedarf es übrigens keineswegs dreier Zahlungsaufforderungen, um Verzug zu begründen. Gläubiger*innen können laut Fachleuten schon früher einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder einen Rechtsanwalt mit der weiteren Beitreibung beauftragen.
Quellen: Frag einen Anwalt, Dejure
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.