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Führerschein im Alter: Musst du bald deine Prüfung wiederholen?

Den Führerschein sollten Menschen in der EU alle fünf Jahre erneuern. Der entsprechende Entwurf ist jedoch Geschichte.

Führerschein liegt auf Prüfungsunterlagen
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Seit geraumer Zeit wird intensiv über eine mögliche Reform der Gesetzgebung in Bezug auf Fahrerlaubnisse diskutiert. Das Hauptaugenmerk liegt dabei stets auf der Sicherheit im Straßenverkehr. Normalerweise obliegt es den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), solche Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Allerdings erwägte das Parlament zwischenzeitig die Verabschiedung eines Vorschlags, der eine verpflichtende erneute Prüfung des Führerscheins für Menschen in der gesamten EU ab einem bestimmten Alter vorsehen könnte.

Führerschein: Neue Prüfung alle 5 Jahre

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sollten dem ursprünglichen Entwurf nach nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig sein. Ab dem 70. Lebensjahr sah die EU-Kommission „eine Erneuerung alle fünf Jahre vor, die an spezifische Maßnahmen zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit gekoppelt sein soll“, hieß es in einer entsprechenden Pressemitteilung.

Bislang hat der Führerschein in Deutschland kein Verfallsdatum – ganz egal, ob er für Pkw oder auch für Motorräder gilt. Eine erneute Prüfung der Tauglichkeit kann die Führerscheinbehörde nur in begründeten Fällen fordern. Das Alter reicht dazu bislang nicht aus.

Anfang 2024 hatte das Europäische Parlament einige Vorschläge abgelehnt, die regelmäßige Gesundheitschecks für alle Autofahrer*innen vorschlugen. Die Entscheidung, wie genau solche Regelungen umgesetzt werden, wird letztlich den Mitgliedsstaaten überlassen. Der aktuelle Stand der Reform sieht vor, dass Führerscheine in der EU in Zukunft nur noch für zehn Jahre gültig sein könnten, während Personen über 70 alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen müssten.

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Fahren alte Menschen wirklich schlechter?

Seniorinnen und Senioren fahren schlechter Auto – dieses Klischee hält sich seit jeher. Und es ist offenbar nicht allzu weit hergeholt. Denn wenngleich der ADAC-Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino behauptete, ältere Menschen seien „durch ihre erhöhte Anfälligkeit für Verletzungen eher Gefährdete als Gefährder“, sprechen die Zahlen doch eine andere Spreche.

Der ADAC bezog sich hierbei auf eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2021. „14,5 % aller an Verkehrsunfällen Beteiligten im Jahr 2021 waren 65 Jahre und älter“, hieß es darin. Dabei lag der Anteil dieser Altersgruppe innerhalb der Gesamtbevölkerung bei rund 22 Prozent.

Das Problem: Von der Verwicklung in Verkehrsunfällen lassen sich keine Informationen über die Schuldfrage ableiten. Tatsächlich verfügen hochbetagte Menschen schlicht seltener über Autos – auch das geht aus der Pressemitteilung der Bundesoberbehörde hervor.

Eindeutiger als der ADAC formuliert es das Destatis selbst: „Waren ältere Menschen als Pkw-Fahrerinnen oder -Fahrer in einen Unfall verwickelt, so trugen sie in mehr als zwei Drittel der Fälle (68,2 %) die Hauptschuld.“ Noch deutlicher zeigen sich die Risiken in der Altersgruppe der über 75-Jährigen. Bei ihnen wurden „drei von vier unfallbeteiligten Autofahrerinnen und -fahrern die Hauptschuld am Unfall zugewiesen (75,9 %)“.

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Mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Im Rahmen ihrer Bemühungen, die Zahl der Straßenverkehrstoten bis 2030 zu halbieren, wollte die EU eine ganze Palette neuer Maßnahmen durchsetzen.

„Die Mitgliedstaaten müssen die in Unterabsatz 1 festgelegte Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, deren Inhaber ihren Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet und das Alter von 70 Jahren erreicht haben, auf bis zu fünf Jahre begrenzen, um häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige besondere Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorschreiben zu können“, hieß es dabei im ursprünglichen Entwurf. Ebendiesen Punkt lehnte das Parlament jedoch ab und überlässt die Entscheidung damit den Mitgliedsstaaten selbst.

In Deutschland wird die aktuelle Regelung beibehalten, wonach die Fahreignung nur in besonders begründeten Fällen überprüft wird, nicht jedoch automatisch aufgrund des Alters. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat sich mehrfach gegen eine solche verpflichtende Überprüfung ausgesprochen. Er sieht darin einen unnötigen Eingriff in die Mobilität und Freiheit der Bürger*innen, insbesondere da es keine eindeutigen Belege dafür gebe, dass altersbasierte Tests die Verkehrssicherheit signifikant verbessern würden.

Quelle: Europäische Kommission; ADAC; Statistisches Bundesamt; EU-Führerscheinreform 2024; Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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