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Führerschein: Diesen Jahrgängen droht jetzt ein Fahrerlaubnis-Verlust

Bis spätestens 2033 müssen all jene, die noch ein rosafarbenes Dokument besitzen, den Führerschein umtauschen. Ein Detail ist dabei wichtig.

Führerschein ragt aus einer Hosentasche.
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Viele Autofahrer*innen müssen noch ihren alten Führerschein umtauschen. Das betrifft jene im Papierformat der Klasse 3, die du an ihrer grauen oder rosa Farbe erkennst. Wer über 50 Jahre alt ist, sollte dabei zudem ganz besonders aufpassen. Ein fehlendes Häkchen kann nämlich Folgen haben.

Führerschein umtauschen: Diese Jahrgänge sind aktuell gefordert

Hintergrund des Vorhabens ist die geplante Umstellung aller „Lappen“, die vor dem 19. Januar 2013 erstellt wurden, auf die fälschungssichere EU-Scheckkarte. Laut ADAC sehen die entsprechenden Fristen zum Führerschein-Umtausch bis zum endgültigen Ablaufdatum am 19. Januar 2033 folgendermaßen aus.

Dabei wird die Aufteilung bei Führerscheinen mit Ausstellungsjahr bis 31. Dezember 1998 je nach Jahrgang gestaffelt.

vor 195319. Januar 2033
1953 – 195819. Juli 2022
1959 – 196419. Januar 2023
1965 – 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Bis Januar 2025 sind entsprechend die Jahrgänge 1971 und später in der Pflicht. Achtung: Besitzerinnen und Besitzer, die zum Jahrgang 1965 bis 1970 gehören, hätten sich spätestens am 19. Januar 2024 noch um den Austausch kümmern müssen. Da dieser verpflichtend ist, riskierst du ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro, solltest du über die gesetzte Frist hinaus weiter mit einem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fahren.

Für Dokumente mit Ausstellungsjahr ab 1. Januar 1999 ist dagegen das Ausstellungsdatum des Führerscheins (nicht das Datum der Erteilung) relevant, um zu wissen, welche Frist ansteht.

1999 – 200119. Jan. 2026
2002 – 200419. Jan. 2027
2005 – 200719. Jan. 2028
200819. Jan. 2029
200919. Jan. 2030
201019. Jan. 2031
201119. Jan. 2032
2012 – 18.1.201319. Jan. 2033

Lesetipp: So kannst du online den Führerschein umtauschen

Dieser Fahrerlaubnis-Verlust droht

Wer an der Reihe ist, den Führerschein umzutauschen, benötigt den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie natürlich den aktuellen Führerschein. Damit gehst du zu deiner Führerscheinstelle und stellst einen Antrag auf Umtausch (Motorrad- und Pkw-Klassen). Eine Prüfung der Gesundheit erfolgt in der Regel nicht.

Wichtig ist allerdings Folgendes: Wie echo24 unter Berufung auf den ADAC berichtet, ist ein extra gesetztes Häkchen bei der Klasse CE 79 nötig. Wer es vergisst, verliert diese Fahrerlaubnis: „Tut man dies nicht, darf man [nur noch] Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen ziehen, wobei man mit dem 7,5 Tonner auch weiter Anhänger ziehen dürfte, solange das Gespann max. zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat.“

Hinweis: Personen über 50 Jahre benötigen zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung. Die Klasse CE wird anschließend auf fünf Jahre befristet.

Quellen: ADAC, echo24

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