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Auto: Wer das wegen Hitze tut, zahlt 15 Euro Strafe

Einem Strafzettel zu bekommen, geht oft schneller als erwartet. Nicht in jedem Fall rechnen Fahrerinnen und Fahrer aber auch damit.

Mann im Auto hält Arm aus dem Fenster
© Rostislav Sedlacek - stock.adobe.com

Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Wer nicht bezahlt, auf dem falschen Platz steht oder keine Parkscheibe im Fenster hat, muss mit einem Strafzettel beim Parken rechnen. An dieser Stelle hört die Bußgeldtabelle aber längst nicht auf. Denn auch ein zu weit geöffnetes Fenster kann eine Strafe nach sich ziehen.

Strafzettel: Dafür gibt es beim Parken ein Bußgeld

Gerade im Sommer sind die Temperaturen im Fahrzeug oft unerträglich. Gibt es keine funktionierende Klimaanlage, bleiben nur die Autofenster. Was beim Fahren und Halten allerdings keine Problem macht, kann dir einen Strafzettel beim Parken einbringen, solltest du vergessen, sie angemessen zu schließen.

Denn, was viele nicht wissen: Zwar darf das Fenster durchaus bis zu einem gewissen Grad offenbleiben, etwa einen Fingerbreit. Wer es aber zu weit runter gedreht und das Auto abgestellt hat, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Das berichtet unter anderem Auto.de.

Der Grund dafür ist demnach die Sicherheit des eigenen Fahrzeugs: Laut Paragraf 14 „Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen“ der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen diese in Deutschland nämlich gegen die Nutzung von Unbefugten gesichert werden. Neben dem Verschließen von Türen und Schiebedach gehört dazu auch das Schließen der Fenster.

Lesetipp: So kühlt die Klimaanlage im Auto noch schneller

Strafe ist selten, aber möglich

Dass eine derartige Geldstrafe verhängt werden kann, bedeutet am Ende natürlich nicht, dass dies auch regelmäßig der Fall ist. Für eine Frau aus Grafing kam es deshalb eher überraschend, als man ihr den dazugehörigen Bußgeldbescheid aushändigte, wie der Merkur berichtet.

Bezahlen musste sie am Ende zwar nichts, da der Vorfall in eine „Verwarnung ohne Verwarngeld“ umgewandelt wurde. Aufgeregt hatte sie sich zuvor in den sozialen Medien aber dennoch heftig über die ihr unbekannte Vorgehensweise: „Zuerst dachte ich, es ist ein Scherz, aber inzwischen macht mich diese Art von Schikane extrem ärgerlich“.

Quellen: Auto.de, Buzer.de, Merkur

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