Es existieren diverse Regelungen, von denen nicht alle immer auch Kenntnis haben. Das betrifft wahrscheinlich auch Bestimmungen, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt sind und sich auf die Anbringung von Autoaufklebern beziehen.
Aufkleber am Auto: Hier ist die StVZO eindeutig
Wenn es beim eigenen Personenkraftfahrzeug (Pkw) nicht nur um das Fahrgefühl, sondern auch um die Optik geht, solltest du dir die StVZO am besten noch einmal genau anschauen. Denn schnell können sie verboten sein, je nachdem, was du für welche und vor allem wo du Aufkleber am Auto anbringst.
Unter in Paragraf 40 Absatz 1 heißt es dazu beispielsweise „Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.“ Das bedeutet, dass Größe und Platzierung deiner Autoaufkleber schnell zum Problem werden können. Auch verbotene Symbole gehören logischerweise nicht auf das Fahrzeug.
Vermeide diese Fehler
Wie dem Bußgeldkatalog zu entnehmen ist, brauchen Autofahrer*innen bei einem großflächigen Aufkleber auf der Heckscheibe eine sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis. Diese muss beim Kauf stets beigefügt sein und immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Für „Windschutzscheibe(n) sind Aufkleber nicht zulässig, wenn diese größer als 0,1 m² sind und sich im direkten Sichtfeld befinden! Eine Ausnahme gilt hier nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Sticker wie Umweltplakette und Vignetten“, heißt es weiter.
Besonders wichtig ist aber natürlich der direkte Sichtbereich der fahrenden Person. Hier gilt laut Bußgeldkatalo ein regelrechtes Verbot, denn „Scheiben, die im Sichtfeld des Fahrers liegen – also Frontscheibe und die beiden vorderen Seitenscheiben vor der B-Säule – sind beim Verkleben absolut tabu! Es ist untersagt, diese für das Sichtfeld des Fahrers wichtigen Scheiben abzudecken. Damit sind weder die Tönung der Autoscheiben noch das Bekleben gestattet. Grund hierfür ist, dass dem Fahrer die notwendige Sicht genommen wird oder aber auch schon durch kleinste Störfaktoren im Sichtfeld eine Irritation möglich ist.“
So teuer kann es werden
Wer sich nicht an die Regeln zu Aufklebern auf dem Auto hält und erwischt wird, dem drohen die folgenden Strafzahlungen:
Strafbestand | Bußgeld | Punkt |
Fahren bei eingeschränkter Sicht | 10 Euro | |
Scheinwerfer verdeckt … mit Gefährdung anderer … mit Sachschaden | 20 Euro 25 Euro 35 Euro | |
Fahren mit einem nicht zulässigen Fahrzeug … mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 25 Euro 90 Euro | 1 |
Nummernschild abgedeckt | 65 Euro |
Übrigens: Auch bei der Missachtung verschiedener Kennzeichen zahlst du unter Umständen sehr viel. So kostet es 100 Euro, dieses Verkehrsschild zu übersehen. Und auch, wenn du an der Ampel stehst, gilt es einen Fehler zu vermeiden.
Quellen: Gesetze im Internet, Bußgeldkatalog
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