Nicht nur im Urlaub droht er, der Stau auf der Autobahn. Wenn die Blechlawine nur langsam oder gar nicht rollt, ist das vor allem zeitlich ärgerlich. Ist es Sommer, sorgt die Hitze zusätzlich für Gereiztheit. Am unbequemsten ist es allerdings, wenn die Blase drückt, dann nämlich ist schnelle Abhilfe schwierig. Der Auto Club Europa (ACE) sieht das allerdings anders.
Stau auf der Autobahn: Aussteigen ist keine Option
Wer im Stau auf der Autobahn ein dringendes Bedürfnis verspürt, hat in der Regel Pech gehabt. Sollte sich der Verkehr nicht zeitnah wieder entzerren – und gerade in dringlichen Situationen geschieht dies eher selten –, könnte es irgendwann zu einem ungewollten Malheur kommen.
Vor allem, wenn es lange keine Bewegung gibt, ergreifen einige Fahrer*innen deshalb die Chance und verlassen ihr Auto, um sich im Gebüsch am Seitenstreifen zu erleichtern. Das allerdings ist tatsächlich gar nicht erlaubt, wie beispielsweise Karsten Graef von TÜV SÜD in München erklärt: „Die Fahrbahn darf im Stau grundsätzlich nicht betreten werden.“ So heißt es auch im entsprechenden Paragraf 18 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Erlaubt sei es nur, um etwa einen Unfall abzusichern. Zum Thema Harndrang gibt es dagegen ein eindeutiges Urteil: „Der Gesetzgeber sieht weder ein ‚menschliches Bedürfnis‘ noch das Wickeln eines Kindes als Notfall an“, so Graef weiter. Liegt also keine Notfallsituation vor, ist es verboten, auszusteigen. Es droht laut Bußgeldkatalog eine Strafe von 10 Euro.
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Das raten Experten, wenn es eng wird
Problematisch muss die Situation im Stau auf der Autobahn allerdings gar nicht erst werden, glaubt man dem Auto Club Europa (ACE). Dieser rät nämlich zu einer gewöhnungsbedürftigen, aber sinnvollen Lösung: sogenannten „Notfalltoiletten“ 🛒 oder „Taschen-WCs“ 🛒.
Erhältlich sind die preisgünstigen Produkte sowohl für Kinder, Frauen und Männer. Und obwohl ihre Anwendung vielen sicher erst ungewohnt erscheint, sei „die Benutzung allemal empfehlenswerter, als potenziell sein Leben durch das Betreten der Fahrbahn zu riskieren“, erklärt der ACE.
Quellen: TÜV SÜD, Auto Club Europa, Gesetze im Netz, Bußgeldkatalog
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