Die Anschaffung eines neuen fahrbaren Untersatzes ist an sich schon eine sehr kostspielige, die sich dann hoffentlich für viele Jahre lohnt. Darüber hinaus gibt es viel Zubehör, dass man sich ebenfalls besorgen kann, um mehr Spaß aus dem Fahrzeug zu kitzeln oder um für etwaige Eventualitäten gerüstet zu sein. In letztere Kategorie fällt ganz klar der Feuerlöscher fürs Auto. An diesen dürften vielen gar nicht denken – dabei ist er keine schlechte Idee. Und unter bestimmten Voraussetzungen wird er sogar zur Pflicht.
Feuerlöscher im Auto: Die Situation in Deutschland
Das Wichtigste zuerst: In Deutschland besteht keine Verpflichtung, stets einen Feuerlöscher im Auto griffbereit zu haben, wie unter anderem bussgeldkatalog.org schreibt. Eine solch verbindliche Vorgabe gilt lediglich für Busse und Gefahrguttransporte, wobei hier bei Verstoß Strafen von bis zu 500 Euro drohen.
Nichtsdestotrotz kann es garantiert nicht schaden, einen Löscher parat zu haben. Tatsächlich werden jedes Jahr bis zu 40.000 Fahrzeugbrände registriert. Zwar entfällt der Großteil von ihnen auf kleinere Schmorschäden wie zum Beispiel durch einen Kabelkurzschluss. Doch bei 15.000 Fällen kommt es zu einem richtigen Brand. Dann ist ein Feuerlöscher unbedingt notwendig.
Auch gut zu wissen: Gefahren rund ums Gefährt können jederzeit aufkommen. Eine Studie zeigte allerdings, dass das Einschlagen der Autoscheiben im Notfall eher aussichtslos ist. Es gibt aber dennoch Sicherheitsvorkehrungen, die du für bestimmte Situationen treffen kannst.
Vorsicht beim Urlaub mit Auto: Hier muss der Löscher mit
Doch gerade jetzt in der Urlaubssaison sollte man sich besser vorher über etwaige Gesetzmäßigkeiten am Zielort informieren. Nicht wenige Menschen verreisen mit dem Wagen ins europäische Ausland, wo andere Regeln gelten können.
Laut Angaben des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) gilt in folgenden Nationen eine Mitführpflicht für Feuerlöscher im Auto:
- Polen
- Estland
- Griechenland
- Bulgarien
- Lettland
- Litauen
- Moldau
- Rumänien
- Russland
- Türkei
- Ukraine
- Weißrussland
In weiteren Ländern gibt es zumindest eingeschränkte Vorgaben: In Nordmazedonien und Serbien gilt die Pflicht nur für Fahrzeuge mit Gasantrieb, in Belgien müssen nur dort zugelassene PKW über einen Feuerlöscher im Auto verfügen. Anderswo gilt lediglich eine Empfehlung, von daher ist es dort wie hierzulande lediglich eine freiwillige Option.
Quellen: bussgeldkatalog.org, ÖAMTC
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