Wusstest du, dass es zahlreiche Wege gibt, verschiedenste Ausgaben zurückzuholen und dadurch Geld zu sparen? Diese Frage zur Steuererklärung und was du absetzen kannst, lässt sich zumindest einfach – und für viele auch überraschend – beantworten.
Steuererklärung: Was kann ich absetzen?
#1 Werbungskosten: Das gehört dazu
Arbeitszimmer: Wenn du zu Hause ein Arbeitszimmer hast, kannst du die Kosten dafür absetzen. Wichtig ist, dass es sich um einen abschließbaren Raum handelt, der zumindest größtenteils für berufliche Tätigkeiten genutzt wird. Wenn du von diesem Zimmer aus hauptsächlich arbeitest, kannst du die anteiligen Mietkosten ohne Limit absetzen. Arbeitest du nur teilweise von zu Hause aus, sind bis zu 1.250 Euro absetzbar.
Homeoffice-Pauschale: Wer regelmäßig oder gelegentlich von zu Hause aus arbeitet, sei es angestellt oder selbstständig, kann inzwischen eine Pauschale von sechs Euro pro Homeoffice-Tag steuerlich geltend machen – bis zu einem Höchstbetrag von 1.260 Euro im Jahr. Zudem wurden die Voraussetzungen vereinfacht, was vor allem Menschen mit kleineren Wohnungen zugutekommt, wie die Sparkasse erklärt.
Pendlerpauschale: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gibt es vom Staat eine Steuervergünstigung von 30 Cent pro Kilometer. Wer längere Distanzen zurücklegen muss, kann sogar mehr geltend machen: Ab dem 21. Kilometer steigt die Pendlerpauschale auf 38 Cent je Kilometer. Diese Regelung ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis Ende 2026. Allerdings wirkt sich die Entfernungspauschale steuerlich erst dann aus, wenn die Gesamtkosten für den Arbeitsweg den Pauschbetrag für Werbungskosten übersteigen. Dieser beträgt 1.230 Euro pro Jahr und wird vom Finanzamt automatisch und ohne Nachweise anerkannt.
Tipp: Muss du überhaupt eine Steuererklärung machen? Wir haben die wichtigsten gesetzlichen Daten hierfür aufbereitet.
#2 Versicherungen: Diese bringen Geld zurück
Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen können in der Steuererklärung angegeben werden. Sie zählen zu den sogenannten Sonderausgaben. Gleiches gilt für die gesetzliche Rentenversicherung und deine Rechtsschutz- und Altersvorsorgeversicherung, solltest du eine dieser beiden abgeschlossen haben. Dazu kommen weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie zum Beispiel eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung.
Bedenke jedoch, dass die Gesamtsumme gedeckelt ist. Für Selbstständige liegt diese bei 2.800 Euro, bei Angestellten sind es immerhin noch 1.900 Euro, wie WISO Steuer erklärt.
#3 Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten: Achte darauf
Handwerkerkosten: Wenn du in deiner selbst genutzten Wohnung Handwerker engagierst, kannst du 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür sind ordentliche Rechnungen, und die Zahlung muss unbar erfolgen. Mit Handwerkerkosten von bis zu 6.000 Euro lassen sich so maximal 1.200 Euro Steuern pro Jahr sparen. Wichtig dabei: Absetzbar sind ausschließlich Leistungen zur Instandhaltung oder Renovierung – nicht jedoch Arbeiten, die etwas Neues schaffen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Du kannst zudem jährlich bis zu 20.000 Euro an Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Davon werden 20 Prozent direkt von deiner Steuerschuld abgezogen, was einen maximalen Vorteil von 4.000 Euro bedeutet, wie Finanztip erklärt. Materialkosten wie Farbe, Fliesen oder Tapeten sind jedoch nicht absetzbar.
Allerdings kannst du Entsorgungskosten angeben – jedoch nur, wenn sie im Zusammenhang mit einer haushaltsnahen Dienstleistung stehen.
#4 Bildung und Kinderbetreuung: Hier stehen dir Rückzahlungen zu
Privatschule und Hochschulkosten: Wenn du für dein Kind Schulgeld an eine Privatschule zahlst, kannst du 30 Prozent dieser Kosten als Sonderausgaben absetzen – maximal jedoch 5.000 Euro pro Kind und Jahr. Dabei muss die Schule nicht zwingend in Deutschland liegen: Auch Zahlungen an Bildungseinrichtungen in EU- und EWR-Staaten sowie an deutsche Auslandsschulen sind absetzbar. Voraussetzung ist, dass der dort erworbene Abschluss von deutschen Behörden als gleichwertig anerkannt wird.
Kinderbetreuungskosten: Das Finanzamt erkennt deine Ausgaben für Kinderbetreuung bis zu 4.800 Euro pro Kind und Jahr an – bis 2024 galten zwei Drittel der Rechnungsbeträge mit einer Obergrenze von 4.000 Euro als absetzbar, ab 2025 kannst du 80 Prozent dieser Beträge als Sonderausgaben anrechnen lassen.
Dabei gilt eine Altersgrenze von 14 Jahren für dein Kind. Um die Kosten mit der Steuerklärung absetzen zu können, benötigst du einen Nachweis wie eine Rechnung, einen Überweisungsbeleg oder einen Arbeitsvertrag.
#5 Krankheitskosten: Das gilt auch
Kosten für Brillen, Zahnersatz, Physiotherapie oder Akupunktur zählen zu den typischen Krankheitskosten, die du als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen kannst. Ausgaben für vorbeugende Maßnahmen wie Prophylaxe sind hingegen nicht absetzbar. Damit deine Krankheitskosten anerkannt werden, müssen sie deine persönliche Belastungsgrenze überschreiten. Diese sogenannte zumutbare Belastung richtet sich nach deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder.
Um die Erfolgschancen beim Finanzamt zu erhöhen, empfiehlt es sich laut Finanztip, vor der Behandlung ein ärztliches Attest einzuholen.
#6 Umzugskosten: Spare durch Ortswechsel
Beruf: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die sogenannten sonstigen Umzugskosten unkompliziert über die Umzugskostenpauschale absetzen. Diese kann jede*r Steuerzahler*in einmal pro Umzug über die Steuererklärung absetzen und damit verschiedene zusätzliche Ausgaben rund um den Umzug abdecken. Seit März 2024 gilt eine neue Umzugskostenpauschale. Sie beträgt 964 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt – wie Ehepartner, Lebenspartner, ledige Kinder sowie Stief- und Pflegekinder, die nach dem Umzug im gemeinsamen Haushalt leben – beträgt die Pauschale 590 Euro.
Privat: Auch bei einem rein privaten Umzug kannst du einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen sind das 20 Prozent der Umzugsausgaben – maximal jedoch bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
Tipp: Auf der Suche nach weiteren Steuererklärungs-Tipps? Wir haben fünf nützliche Hinweise für dich gesammelt, die du beachten solltest.
Quelle: Sparkasse, WISO Steuer, Finanztip
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