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Winterreifen: Diese Regel greift schon ab Oktober

Sobald es Herbst ist, stellt sich die Frage, ab wann Winterreifen nötig werden. Nicht alle wissen, zu welchem Zeitpunkt sie Pflicht sind.

Auto auf einer verschneiten Straße.
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Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Wer ein Auto besitzt, sollte wissen, ab wann Winterreifen nötig sind. Da hierzulande die Pflicht dazu herrscht, kann es schnell teuer werden, wenn du ohne erwischt wirst. Das Problem: Es handelt sich um eine situative Verpflichtung, die nicht an einen konkreten Zeitpunkt gebunden ist. Dennoch gibt es eine wichtige Richtlinie zur Orientierung

Ab wann Winterreifen aufziehen? Merk dir diese Regel

Wie die Straßenverkehrsordnung StVO wiedergibt, darfst du bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht mit Sommerreifen fahren. Genauer regelt Paragraf 2, Absatz 3a das Verhalten bei derartigen Winterverhältnissen. Dieser besagt zwar nicht, ab wann Winterreifen zu verwenden sind, aber immerhin, dass du dazu verpflichtet bist.

Dort heißt es unter anderem: „Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“

Obwohl es also keinen gesetzlich verbindlichen Stichtag für den Wechsel der Bereifung gibt, können sich Fahrzeugbesitzer*innen immerhin an einer Faustregel orientieren. Diese lautet, wie der ADAC angibt, folgendermaßen: „von Oktober bis Ostern (O bis O)“. Diese hat allerdings keine rechtliche Relevanz.

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Diese Bußgelder drohen bei Verstoß

Da es sich um eine Pflicht handelt, musst du bei einem Verstoß natürlich mit einer Geldstrafe rechnen. Das Bußgeld für die falschen Autoreifen im Winter ist auch nicht zu verachten. Was viele zudem nicht wissen: „Die situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind“, ermahnt der ADAC.

Quellen: Gesetze im Netz, ADAC

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