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Pedelec: Wer das tut, zahlt 500 Euro Strafe

Auch für die Elektrofahrräder herrschen feste Regeln. Ein Verstoß kann dabei ein einigen Fällen überraschend teuer werden.

Person auf einem Pedelec
© Markus Schoeffler - stock.adobe.com

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E-Bikes und Pedelecs erlauben es, auch bei schwierigen Strecken- oder Wetterverhältnissen auf zwei Rädern unterwegs zu sein. Für ältere Menschen bieten sie dagegen die Möglichkeit, weiterhin aktiv zu bleiben. Wichtig ist dabei allerdings, sich an die entsprechenden Richtlinien zu halten.

Pedelecs: Das „S“ macht den Unterschied

Bei sogenannten Pedelecs (die Abkürzung steht für „pedal electric bicycle“, also „Pedal-Elektrofahrrad“) unterscheidet man zwischen „normalen“ Pedelecs (E-Bikes) und Speed-Pedelecs mit mehr Geschwindigkeit. Während Erstere dich durch ihren Elektromotor beim Fahren bis zu 25 Kilometer pro Stunde (km/h) unterstützen, sind Letztere für eine Tretunterstützung bis zu 45 km/h konzipiert.

Eine Unterscheidung wird aber nicht nur auf technischer Ebene getroffen, sondern auch per Gesetz. Denn: Wer eines der schnelleren E-Bikes besitzt, fährt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Kraftrad und kein Fahrrad, wie Mobility-Talk erklärt. Dieses setzt der Gesetzgeber mit einem Mofa oder Motorroller gleich. Die Folge: Höhere Bußgelder bei Verstössen mit einem S-Pedelec.

Lesetipp: Dafür drohen dir auf dem E-Bike 70 Euro Strafe

Das kostet dich mindestens 500 Euro Strafe

Die unterschiedlichen Maßstäbe, die für Fahrräder und S-Pedelecs gelten, zeigen sich besonders stark, wenn du mit Alkohol am Lenker erwischt wirst. Hier beginnt das Strafmaß nämlich bei 500 Euro Bußgeld und kann sich je nach Verstoß bis auf 1.500 Euro erhöhen.

Der Grund: Es gilt die Promillegrenze für Auto- und Motorradfahrer. Danach begehst du bereits mit 0,5 Promille im Blut eine Ordnungswidrigkeit. Hält man dich dagegen mit einem Wert von 1,1 Promille an, begehst du sogar eine Straftat, weil du trotz Fahruntüchtigkeit ein Kraftrad führst.

Tipp: Willst du sicher gehen, dass du nicht gegen die entsprechende Gesetzgebung verstößt, kannst du zum Beispiel den polizeigenauen Alkoholtester von VPOW 🛒 verwenden und deinen Alkoholpegel selbst messen.

Weitere Bußgelder und Strafen

Fährst du ohne Fahrerlaubnis – Fahrende benötigen laut Bußgeldkatalog mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM, es sei denn sie wurden vor April 1965 geboren – wird das ebenfalls als eine Straftat eingestuft, die mit Haft geahndet werden kann. Weitere Bußgelder fallen zudem für die folgenden Dinge an:

  • Mit dem S-Pedelec auf dem Radweg fahren: 15 Euro
  • Befahren einer Einbahnstraße in falscher Richtung: 25 Euro
  • Fahren ohne gültiges Kennzeichen: 40 Euro
  • Fahren auf dem Gehweg: 55 Euro

Quellen: Mobility-Talk, Bußgeldkatalog

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