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Winterreifen: Das ist jetzt verboten – 60 Euro Strafe

Eine neue Regelung für die Winterreifen ist vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Diese verbietet die Verwendung bestimmter Modelle.

Mann hält Autoreifen fest
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Wer nach dem 1. Oktober 2024 in winterlichen Verhältnissen mit Autoreifen ohne das „Alpine“-Symbol erwischt wird, muss jetzt mit einem Bußgeld rechnen. Diese Winterreifen werden durch das Einsetzen der neuen Vorschrift verpflichtend.

Winterreifen: Was bedeutet das Alpine-Symbol?

Hinter dem Alpine-Symbol (auch als „Three Peak Mountain Snowflake“ (3PMSF) bekannt) verbirgt sich die Kennzeichnung besonderer Wintereigenschaften. Es bedeutet, dass der Winterreifen in Tests nachgewiesen hat, dass er unter entsprechenden Bedingungen, insbesondere bei Schnee und Eis, eine gewisse Mindestleistung in Sachen Traktion erbringt.

Dieses Symbol ist seit 2018 verpflichtend für Winterreifen in der EU und ersetzt das frühere M+S-Zeichen, das keine standardisierten Anforderungen erfüllen musste. Diese Bezeichnung steht für „Matsch und Schnee“ (oder „Mud and Snow“) und befindet sich auf Reifen, die primär für den Einsatz in matschigem oder verschneitem Gelände konzipiert wurden.

Da man M+S-Reifen nicht automatisch mit Winterreifen gleichsetzen darf, bestand auch vor der neuen Regelung in einigen Ländern und Regionen bereits die Pflicht, dass Fahrzeuge im Winter mit speziellen Winterreifen ausgestattet sein müssen, die das Alpine-Symbol tragen. Ebendies gilt dann dem ADAC zufolge auch seit Oktober in Deutschland.

Aber: Wer Reifen mit beiden Bezeichnungen verwendet, darf auch weiterhin mit M+S-Reifen unterwegs sein. Achte dennoch darauf, bei Winterreifen diesen Fehler nicht zu machen.

Diese Strafe droht bei falschen Reifen

Für die falsche Bereifung bei entsprechenden Wetterverhältnissen gibt es laut Bußgeldkatalog festgelegte Sätze. Demnach werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig, wenn du im Winter mit nicht zugelassenen Winterreifen fährst. Behinderst oder gefährdest du dabei den Verkehr, zahlst du zwischen 80 und 100 Euro. Im Falle eines Unfalls erhöht sich das Bußgeld sogar auf 120 Euro.

Wichtig zu wissen ist in jedem Fall, dass in Deutschland die situative Winterreifenpflicht gilt, die im Paragraphen 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt ist. Diese umfasst unter anderem die folgenden Regeln:

  1. Zeitraum: Die Winterreifenpflicht gilt in Deutschland nicht für einen festen Zeitraum, sondern situativ. Sie tritt in Kraft, wenn die Straßen winterliche Bedingungen aufweisen, also bei Schnee, Matsch oder Glätte.
  2. Mindestprofiltiefe: Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter. Es wird jedoch empfohlen, Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern zu verwenden, um eine bessere Traktion zu gewährleisten.
  3. Ganzjahresreifen: Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gelten in Deutschland als Winterreifen und können bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden.
  4. Versicherungsschutz: Bei einem Unfall, der auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist, könnte der Versicherungsschutz eingeschränkt sein. Es ist daher wichtig, den vorgeschriebenen Reifenstandard zu erfüllen.

Quellen: ADAC, Bußgeldkatalog, Gesetze im Netz

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