Wer sich im Straßenverkehr daneben benimmt, muss recht schnell mit einer hohen Strafe rechnen. Das gilt auch für eine Geste, die eigentlich harmlos aussieht und als „Scheibenwischer“ bekannt ist.
„Scheibenwischer“: Diese Geste ist überraschend teuer
Laut Bußgeldkatalog sind für diverse Beleidigungen unter Verkehrsteilnehmenden zum Teil astronomische Summen zu zahlen. Darunter fällt auch der sogenannte „Scheibenwischer“. Dabei handelt es sich um eine Geste, bei der man die flache Hand rhythmisch vor dem Gesicht auf und ab beziehungsweise von rechts nach links bewegt.
Überraschenderweise zahlst du dabei mit 1.000 Euro eines der höchsten Bußgelder für entsprechendes Verhalten, wenn du erwischt wirst – und das trotz vergleichsweise harmloser Beleidigung. Teurer werden nämlich nur noch das Zeigen des Mittelfingers sowie konkrete Beschimpfungen.
Immerhin: Die im Katalog festgesetzten Strafmaße basieren auf bereits gefällten Urteilen und zeigen den Bereich des Möglichen. Sie werden also nicht zwangsweise generell so verhängt.
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Diese Geldstrafen drohen dir noch
Neben dem „Scheibenwischer“ gibt es zahlreiche Verhaltensweisen, die zunächst mit dreistelligen Bußgeldern belegt werden. Wie sich die jeweilige Bewertung zusammensetzt, geht aus dem Bußgeldkatalog nicht hervor. Dazu müsste man die einzelnen Gerichtsverfahren nachvollziehen. Es sind allerdings vor allem Ausdrücke und Redewendungen, die Fahrerinnen und Fahrern im Affekt zum Verhängnis werden können.
Dreistellige Bußgelder für Gesten und Beleidigungen
Die Zunge herausstrecken | 150 Euro |
„Du Mädchen!“ (zu einem Polizisten) | 200 Euro |
„Bekloppter“ | 250 Euro |
„Dumme Kuh“ | 300 Euro |
„Leck mich doch!“ | 300 Euro |
„Du blödes Schwein“ | 475 Euro |
„Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!“ | 500 Euro |
„Was willst du, du Vogel?!“ | 500 Euro |
„Asozialer“ | 550 Euro |
„Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!“ | 600 Euro |
Einen Polizisten duzen | 600 Euro |
„Du Holzkopf!“ | 750 Euro |
Einen Vogel zeigen | 750 Euro |
„Bei dir piept’s wohl!“ | 750 Euro |
Mit dem „Scheibenwischer“ betrittst du den Bereich der Beleidigungen, die richtig teuer werden können. Dabei ist die angesetzte Geldstrafe von 1.000 Euro noch das niedrigste Maß. Am kostspieligsten wird es andererseits für dich, wenn du unbedacht den sogenannten „Stinkefinger“ in die Luft hältst.
Vierstellige Bußgelder für Gesten und Beleidigungen
Scheibenwischer-Geste | 1.000 Euro |
„Du Wichser“ | 1.000 Euro |
„Idiot“ | 1.500 Euro |
„Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!“ | 1.600 Euro |
„Schlampe“ | 1.900 Euro |
„Fieses Miststück“ | 2.500 Euro |
„Alte Sau“ | 2.500 Euro |
Stinkefinger zeigen | 4.000 Euro |
Quellen: Bußgeldkatalog
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