Das ganze Jahr über ist der Pkw enormem Dreck ausgesetzt. Sei es durch Matsch und Schnee im Winter oder durch blühende Bäume im Frühling. Wer es sich leisten kann, fährt zur Autopflege in die Waschstraße. Andere wiederum reinigen das Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück oder im Garten. Und genau das ist ein Fehler.
Autopflege selbst übernehmen? Bis zu 100.000 Euro Bußgeld möglich
Wie der Bußgeldkatalog zeigt, werden je nach Bundesland enorme Geldstrafen „bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verschmutzung des Grundwassers“ bei der Autopflege verhängt. Diese beginnen bei 25 Euro und können in Abhängigkeit der Schwere des Vergehens sogar auf bis zu 100.000 Euro ansteigen.
Am teuersten wird es damit in Sachsen. Aber auch mehrere andere Länder haben bislang schon Bußgelder von maximal 25.000 Euro oder 50.000 Euro von Betroffenen verlangt. Hintergrund der sehr unterschiedlichen Regelungen ist vor allem der Paragraph 48 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Dieser besagt: „(1) Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. [Es] kann auch festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die[se] Anforderung […], insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen, als erfüllt gilt. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages. […]“
Das bedeutet, dass es jeder Gemeinde selbst überlassen ist, wie sie den entsprechenden Teil des WHG anwendet. Es muss einzig dafür gesorgt sein, dass das Grundwasser frei von Schadstoffen und Verschmutzung bleibt.
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So teuer wird die falsche Autopflege in Deutschland
Zwar besteht für die Autopflege dennoch keine Pflicht zur Waschanlage. Wer sein Fahrzeug allerdings vor der Tür selber reinigen möchte, sollte sich zunächst bei zuständigen Ordnungsamt darüber informieren, was erlaubt ist. Während du deinen Pkw mancherorts nämlich mit klarem Wasser waschen darfst, verbieten andere Gemeinden auch das aus Angst vor eventuellen Ölrückständen.
Wichtig ist laut Bußgeldkatalog, „dass durch Schmutz und gegebenenfalls auch Reinigungsmittel verunreinigtes Wasser in die örtliche Kanalisation abfließen kann“.
Bundesland | Bußgeld |
---|---|
Giftige oder wassergefährdende Stoffe in das Grundwasser eingebracht | |
Baden-Württemberg | 500 – 50.000 € |
Bayern | 50 – 25.000 € |
Brandenburg | 25 – 50.000 € |
Bremen | 25 – 30.000 € |
Niedersachsen | 50 – 50.000 € |
Nordrhein-Westfalen | 510 – 50.000 € |
Rheinland-Pfalz | 25,56 – 50.000 € |
Saarland | 25 – 50.000 € |
Sachsen | 25 – 100.000 € |
Schleswig-Holstein | 25 – 25.000 € |
Thüringen | 50 – 50.000 € |
Für die Bundesländer Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt lagen keine Angaben vor.
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Das ist alles verboten
Ganz pauschal lässt sich also nicht sagen, was bei der Autopflege verboten ist. Grundsätzlich gilt aber zumindest, dass dies nicht auf unbefestigten Boden geschehen darf. Rasen- und Schotterflächen sind entsprechend auch zu Hause und im eigenen Garten nicht für die Wäsche zugelassen.
Wer gar nicht auf eine Reinigung verzichten kann, muss sich zumindest stark einschränken. Vor deinem Zuhause darfst du Staubsauger verwenden oder eine feine Politur auftragen. Die Scheiben mit Wasser zu säubern, sollte ebenso kein Problem darstellen. Für alles darüber hinaus solltest du professionelle Angebote nutzen.
Quellen: Bußgeldkatalog, Gesetze im Netz
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