Für Reiselustige hier in Europa bietet Deutschland den Vorteil, dass es an mehrere andere Länder grenzt und daher ein Urlaub bequem mit dem Auto möglich ist. Dabei können Reisende leicht vergessen, dass in anderen Ländern nicht nur unterschiedliche Sitten herrschen, sondern auch möglicherweise strengere Regeln und Gesetze gelten, die beachtet werden müssen. Verstöße dagegen können mit Bußgeldern aus dem Ausland geahndet werden, wie es derzeit bei einigen der Fall ist.
Bußgeld: Deutsche Autofahrer erhalten Zahlungsaufforderung aus England
Wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf die Deutsche Presseagentur berichtet, werden derzeit mehrere Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e. V. (ADAC) zur Zahlung eines Bußgeldes aufgefordert. Das Interessante hierbei ist, dass es sich um Personen handelt, die alle unabhängig voneinander mit dem Auto London besucht hatten – und deshalb die Forderung aus dem britischen Ausland erhalten haben.
Dahinter steckt ein privates Inkasso-Unternehmen, das im Auftrag der Londoner Verkehrsbetriebe agiert und gegen Verstöße der Londoner Umweltzonen vorgeht. Deren Einhaltung nimmt man offenkundig so ernst, dass man auch über Ländergrenzen hinweg Ahndungen verschickt. Wie es weiter heißt, hat das Kraftfahrt-Bundesamt jedoch mitgeteilt, dass dieses Unternehmen die Daten der verschiedenen Fahrzeughalter und -halterinnen nur rechtswidrig erhalten haben soll.
Die datenschutzrechtliche Schwachstelle soll sich in diesem Zusammenhang in Italien befinden. Von dort aus sollen Daten durch eine rechtswidrige Nutzung des europäischen Halterdatenaustauschs CBE an das britische Inkasso-Unternehmen weitergeleitet worden sein.
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Das sollen Betroffene jetzt tun
Aufgrund des Brexits gibt es nämlich keine gesetzliche Grundlage mehr für die Weitergabe von europäischen Personendaten an das Vereinigte Königreich, außer es handelt sich um strafrechtlich relevante Vergehen. Wie der britische Guardian jedoch vermeldet, sollen seit 2021 mehr als 320.000 Strafen an Personen in fünf EU-Nationen ausgestellt worden sein. Dabei können die Forderungen bis in den fünfstelligen Bereich gehen.
Unklar ist, wie viele Menschen allein in Deutschland eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben. Laut dem ADAC sollen sie aber in vielen Fällen vergessen haben, ihren Wagen vor dem Besuch für die Londoner Umweltzonen anzumelden. Außerdem empfiehlt es sich, Einspruch einzulegen und das Auto nachträglich zu registrieren.
Anhand der Fahrzeugpapiere sollen Betroffene zumindest anzeigen können, dass man einen Pkw gefahren und die Emissionsklasse eingehalten hat. Zudem soll eine Zwangseintreibung der Gebühren in Deutschland ohnehin nicht möglich sein.
Quellen: dpa (via Süddeutsche Zeitung), The Guardian
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