Viele Konsumentinnen und Konsumenten in der Bundesrepublik warten seit Jahren auf eine Cannabis-Legalisierung. Auto zu fahren, wird aber auch unter der neuen Regelung strikten Vorschriften unterliegen. Einen wichtigen Ratschlag haben Fachleute deshalb jetzt schon für Betroffene.
Cannabis-Legalisierung und Autofahren: Darauf solltest du achten
Auch wenn es zur Cannabis-Legalisierung kommt, ist Autofahren unter Drogeneinfluss natürlich weiterhin verboten. Das regelt Paragraf 24a der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.“
Anders als bei Alkohol gibt es hier allerdings keine festgesetzten Grenzwerte. Das bedeutet, dass bereits geringe nachgewiesene Mengen zu Bußgeld und einem monatelangen Fahrverbot führen können. Generell orientieren sich Gerichte in Deutschland laut Bußgeldkatalog an einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut.
Bereits der Erstverstoß kann 500 Euro Geldstrafe, zwei Punkte in Flensburg und den Verlust des Führerscheins (ein Monat) bedeuten. Deutlich teuerer und unangenehmer wird es für Wiederholungstäter*innen:
- Beim zweiten Mal: 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
- Beim dritten Mal: 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
Das raten Expertinnen und Experten
Wer nach der Cannabis-Legalisierung Auto fahren möchte, sollte laut Forschenden (via Wall Street Journal [Paywall]) verschiedene Dinge bedenken. So hat Gras zunächst eine andere Wirkung als Alkohol. Es kann länger im Körper verweilen, und es kann schwieriger sein herauszufinden, wann es sicher ist, sich hinter das Steuer zu setzen.
Untersuchungen der University of California, San Diego, und anderer Institute legen nahe, dass man deshalb mindestens vier Stunden warten sollte, bevor man sich nach dem Rauchen eines Joints ins Auto wagt. Noch länger – mindestens sechs bis acht Stunden – sollte man nach dem Verzehr von Cannabis warten.
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So viel ist zur Cannabis-Legalisierung bekannt
Schon Anfang Februar hatte sich die Ampelkoalition der Tagesschau zufolge auf die neue Gesetzgebung geeinigt. Die Umsetzung erfolgt nun und offiziell zum 1. April, wie die Vize-Fraktionschefs Konstantin Kuhle (FDP), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Dagmar Schmidt (SPD) schon damals mitteilten.
Dann sind unter anderem bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenanbau und die Ausgabe von maximal 25 Gramm Cannabis unter bestimmten Bedingungen für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Zudem wird der gemeinschaftliche Anbau in sogenannten Cannabis-Clubs ermöglicht, die strengen Sicherheitsanforderungen unterliegen.
Quellen: Gesetze im Netz, Wall Street Journal, Tagesschau
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