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Bußgeld: In diesem Fall wirst du doppelt bestraft

Ein Bußgeld ist schon ärgerlich genug, aber zwei für ein und dasselbe Vergehen? Das klingt zwar unfair, doch ganz so einfach ist es dann doch nicht.

Ein Bußgeldbescheid umringt von Banknoten.
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Wer in der Öffentlichkeit gegen die ein oder andere Regel verstößt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Konsequenzen rechnen. Das gilt seit jeher auch für den Straßenverkehr mit all seinen Facetten, wo Bußgelder oft verhängt werden. Ein besonderer Fall schaffte es dabei vor Kurzem vors Gericht – das Urteil fiel dabei sehr eindeutig aus.

Gerichtsverfahren zum doppelten Bußgeld

Kann jemand für den ein und denselben Verstoß ein doppeltes Bußgeld erhalten? Um diese Frage ging es im Dezember bei einem Gerichtsverfahren wie die Anwaltskanzlei WBS.LEGAL schreibt. Die klagende Person erhielt nämlich innerhalb weniger Tage zwei Bußgeldbescheide für dasselbe Vergehen – den ersten in Hamburg, den zweiten in Travemünde an der Ostsee.

Die klagende Partei empfand diesen Umstand als ungerecht. Sie vertrat die Ansicht, vor weiteren Strafen geschützt werden zu müssen, zumindest solange der Hamburger Bescheid noch nicht rechtskräftig war. Deswegen legte betreffende Person Einspruch beim Amtsgericht (AG) Lübeck ein – vergeblich.

Auch gut zu wissen: Das Strafmaß kann sehr schnell steigen, wenn du nicht aufpasst oder du dich einfach danebenbenimmst. Bei diesem Verhalten kannst du ein höheres Bußgeld erhalten.

Urteil: 2 Bußgelder für 1 Vergehen sind rechtens

Konkret wurde dem Kläger/der Klägerin vorgeworfen, mit einer seit acht Monaten abgelaufenen TÜV-Plakette gefahren zu sein. Wie das AG Lübeck am 1. Dezember 2023 entschied, ist die Erteilung eines zweiten Bußgeldes möglich.

Das Argument: Es bestehe sonst die Gefahr, dass der Verstoß nach dem ersten Bescheid einfach weiter ungehindert und ungeahndet fortgeführt wird. Dies stünde aber eindeutig im Widerspruch zur Absicht des Gesetzgebers, derlei Ordnungswidrigkeiten konsequent zu verfolgen. Das Urteil soll aber noch nicht rechtskräftig sein. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, sollte tunlichst zusehen, nach dem ersten Bußgeld das Problem aus der Welt zu schaffen.

Quelle: WBS.LEGAL

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