Zwei Verkehrszeichen, die einen weißen Pfeil nach oben auf blauem Grund zeigen, könnten trotz ihrer Ähnlichkeit nicht unterschiedlicher sein. Das Problem: Wer sich darauf verlässt, das richtige erkannt zu haben, dem droht unter Umständen ein Bußgeld.
Verkehrszeichen: Das steckt hinter den Schildern 353 und 209.30
Der einzige und offensichtlichste optische Unterschied zwischen den Verkehrsschildern 353 und 209-30 ist ihre Form. Während Ersteres quadratisch ist, hat Letzteres eine runde Gestalt. Ansonsten sind sich beide Kennzeichen auf den ersten Blick gleich. Ihre Bedeutung ist dagegen recht gegensätzlich.
Nummer 353 steht für eine Einbahnstraße. Es signalisiert also, dass du die Straße, auf der du dich befindest, nur in der angezeigten Richtung befahren darfst. Darüber hinaus schreibt es dir vor dem Befahren der gekennzeichneten Strecke nichts weiter vor. Du darfst also nach Belieben in andere Straßen abbiegen, sofern dies nicht explizit verboten ist.
Verkehrszeichen 353:
Gänzlich anders ist die Bedeutung des Zeichens 209-30. Dieses weist Autofahrende dazu an, an der folgenden Kreuzung oder Einmündung ausschließlich geradeaus zu fahren. Andere Fahrtrichtungen sind nicht zulässig, du darfst also beispielsweise nicht rechts oder links abbiegen.
Verkehrsschild 209-30:
Lesetipp: Das Verkehrsschild mit dem „E“ kann 250 Euro Strafe bedeuten
Dieses Bußgeld droht
Das Gute: Zu sehen bekommst du das Verkehrszeichen 353 wahrscheinlich eher selten. Denn im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 2013 wurde es offiziell abgeschafft. Wie Efahrer berichtet, lag die Übergangsfrist für den Abbau eigentlich bei Ende Oktober 2022, es sollen aber vereinzelt noch Exemplare aufgestellt sein.
Verwechselt man Zeichen 209-30 für striktes Geradeausfahren mit dem Verkehrsschild 353 für Einbahnstraßen und biegt in der Straße ab, wäre das laut Efahrer ein Verstoß, der mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet wird. Aber auch die Missachtung der jeweils eigenen Regel hinter den beiden Exemplaren bedeutet eine Strafe in der genannten Höhe.
Quellen: Efahrer
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