Die Dashcam im Auto ist mittlerweile immer beliebter in Deutschland. Das Produkt an sich ist auch nicht verboten. Aber es gibt einige Dinge, die du mit der Kamera tun könntest, die in der Tat illegal sind.
Dashcam: Das ist erlaubt
Dashcam im Auto: Das ist grundsätzlich möglich
Dass eine Dashcam im Auto viele Vorteile mit sich bringt, ist den meisten Autofahrer*innen wohl klar. Das nützliche Gadget ist vor allem dafür bekannt, Videos vom Fahrtgeschehen aufzuzeichnen, die dann vor Gericht als Beweismittel im Falle eines Unfalls verwendet werden können. Aber auch darüber hinaus hat die Kamera einige vorteilhafte Funktionen. So können gerade moderne Modelle Warnsignale abgeben, wenn eine gefährliche Situation auftritt, oder über den Abstand zu anderen Objekten im Straßenverkehr informieren.
Allerdings ist die rechtliche Lage etwas knifflig. Grundlegend entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 15. Mai 2018, dass Aufnahmen einer Dashcam aus dem Auto „nicht automatisch unverwertbar“ seien, wie der Bußgeldkatalog erklärt. Entscheidend ist demnach, ob bei der Aufnahme die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten wurden. Ist dies der Fall, kann das Material vor Gericht zur Beweisaufnahme verwendet werden.
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Dashcam im Auto: Diese Funktionen sind erlaubt
Damit eine Aufnahme vor Gericht zulässig ist, müssen mit der Dashcam im Auto einige Voraussetzungen eingehalten werden. Erlaubt ist das Filmen nur, wenn die Kamera nicht permanent alles aufnimmt. Eine dauerhafte Aufnahme ist nämlich im Gegensatz zu der Dashcam selbst eindeutig verboten, wie AUTOBILD beschreibt.
Bei alten Modellen war es oftmals nötig, diese manuell einzuschalten, aber auch wieder abzustellen, nachdem eine bestimmte Situation überstanden war. Das ergibt natürlich wenig Sinn, da ein Unfall fast immer aus Versehen passiert. Moderne Dashcams verfügen deshalb über die Funktion, gefährliche Situationen (zum Beispiel, wenn dir ein Auto zu nahe kommt) zu erkennen und sich selbstständig ein–, aber auch wieder abzuschalten. Ein Beispiel für ein solches Modell ist die Garmin Dash Cam 57🛒.
Zugleich muss die Kamera unbedingt über das Loop-Feature verfügen. Dieses ist einfach erklärt: Mit dem Loop wird sichergestellt, dass die Aufnahmen nur für eine gewisse Zeit gespeichert werden. In Kombination mit der Gefahrenerkennung kann die Dashcam im Auto dann selbstständig Aufnahmen abspeichern, die als gefährlich eingestuft werden. Das ist wichtig, weil das Speichern von Videos, die nicht gerichtlich relevant sind, gegen den Datenschutz verstößt. Über beide Funktionen verfügt unter anderem die Version von ORKSEY🛒.
Achtung: Benutzt du die Dashcam unvorsichtig, kann es zu äußerst hohen Bußgeldern kommen.
Dazu kommen weitere, äußerst nützliche Features, die aber natürlich den Preis der Kamera am Ende nach oben treiben. Dabei handelt es sich unter anderem um einen GPS-Sensor, der die genauen Positionen zum Unfallzeitpunkt ermitteln kann, oder Optionen zur Erfassung von Datum und Uhrzeit. All das führt dazu, dass die Dashcam im Auto präziser arbeiten kann, wodurch erstens die Rechte von Unbeteiligten geschützt und zweitens bessere Aufnahmen von Unfällen angefertigt werden können.
Bei diesen Aspekten solltest du aufpassen
Während es viele Möglichkeiten gibt, um die Arbeitsweise der Dashcam nicht nur rechtskonform zu machen, sondern zu verbessern, solltest du dennoch bei einigen Funktionen Acht geben. So kann es beispielsweise, wie HUK-COBURG schreibt, illegal sein, die Dashcam im Auto am Armaturenbrett anzubringen, um so besser Personen filmen zu können. Zur Sicherheit sollte deine Kamera, wie das eigentlich üblich ist, daher immer an der Windschutzscheibe installiert werden.
Zusätzlich musst du unbedingt darauf achten, in welchem Land du dich befindest. Während in Deutschland die oben genannten Regeln gelten, kann es in den Nachbarländern deutliche Unterschiede geben. Die gleichen Regelungen wie hierzulande gelten in Dänemark, Italien und den Niederlanden. In Norwegen darf die Kamera nur privat verwendet werden. Aufpassen musst du vor allem in Österreich und Frankreich: Dort ist eine spezielle Genehmigung für die Nutzung einer Dashcam im Auto erforderlich, da erst geprüft werden muss, ob diese die Sicht behindert.
Quellen: Bußgeldkatalog, AUTOBILD, HUK-COBURG
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