Seit kurzem findest du gleich mehrere neue Kraftstoffe an Tankstellen. Dahinter stecken Bemühungen, umweltfreundlichere Alternativen zur Verfügung zu stellen. Zu den ersten neuen Sorten gehören B10 und XTL. Geeignet sind sie nicht für alle.
Neu an der Tankstelle: Das steckt hinter B10, XTL und HVO
Wer an der Tankstelle bisher ein umweltfreundliches Angebot vermisst, soll jetzt fündig werden. Dann kommen mit B10 und XTL die ersten neuen Diesel-Sorten dazu. Zusätzlich ist die Einführung von HVO geplant. Alle drei Kraftstoffe werden insbesondere im Kontext von alternativen oder erneuerbaren Energiequellen für Fahrzeuge erwähnt werden. Die gesetzliche Regelung dazu besteht Chip zufolge bereits seit Mitte April.
Das steckt hinter den Kraftstoffen:
- B10: Eine Mischung aus zehn Prozent Biodiesel und 90 Prozent herkömmlichem Dieselkraftstoff.
- XTL: Die Abkürzung bedeutet „X-to-Liquids“. Dabei steht das „X“ für verschiedene Ausgangsstoffe, wie Gas (GTL – Gas-to-Liquids), Biomasse (BTL – Biomass-to-Liquids) oder Kohle (CTL – Coal-to-Liquids).
- HVO: Das „Hydrierte Pflanzenöl“ („Hydrogenated Vegetable Oil“) ist ein erneuerbarer Dieselkraftstoff, der durch die Zugabe von Wasserstoff zu pflanzlichen Ölen oder tierischen Fetten hergestellt wird.
Alle drei Kraftstoffe haben ganz eigene Vorteile. So kann Biodiesel als umweltfreundlichere Alternative zu reinem Dieselkraftstoff verwendet werden, da er bei der Verbrennung in der Regel weniger Schadstoffe freisetzt. XTL-Kraftstoffe wiederum können eine geringere Umweltbelastung aufweisen, abhängig von der verwendeten Rohstoffquelle und dem Herstellungsprozess. HVO kann als direkter Ersatz für fossilen Diesel verwendet werden, oft ohne dass Änderungen am Motor notwendig sind.
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Kraftstoffe bringen neuen Tankstellen-Regel mit sich
Zwar erweitern B1o, XTL und HVO nach und nach das Angebot an Tankstellen, nutzen darf die Kraftstoffe deshalb aber längst noch nicht jede*r Autofahrer*in. Denn: Zumindest B10 und XTL fallen unter eine eigene Diesel-Norm. Das bedeutet, Autohersteller müssen ihre Fahrzeuge explizit dafür freigeben, um sie damit zu betanken. Wer sich nicht sicher ist, sollte deshalb erst einmal die Finger davon lassen.
Laut ADAC gibt es bislang die folgenden Freigaben für XTL:
- wenige Modelle der Marken Audi
- BMW
- Citroën/Peugeot/Opel
- Nissan
- Renault/Dacia, Seat/Cupra
- Škoda
- Toyota
- Volvo
- VW
Quellen: ADAC
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