In eine Polizeikontrolle zu geraten, ist auch dann unangenehm, wenn man sich eigentlich nichts vorzuwerfen hat. Treten Beamtinnen und Beamten dann noch mit der Fragen „Wissen Sie, warum sie angehalten wurden?“ an dich heran, antworte nicht mit einem Ja. Das kann dir nämlich zum Verhängnis werden.
Polizeikontrolle: Das steckt hinter der Fangfrage
Es gibt ganz verschiedene Gründe, warum die Polizei bei einer Polizeikontrolle auf die genannte Frage zurückgreifen kann. Darunter einige vergleichsweise „harmlose“, aber auch welche, die hohe Relevanz besitzen. Bevor du darauf mit Ja antwortest, solltest du die Situation deshalb zunächst gut einschätzen. Mögliche Fragegründe während der Verkehrskontrolle sind die Folgenden:
Reaktion beurteilen: Die Frage ermöglicht es, die Reaktion der oder des Fahrenden zu beobachten. Die Art, wie jemand antwortet, kann Aufschluss über das Bewusstsein bezüglich der Verkehrssituation geben und auch Hinweise auf allgemeines Verhalten im Straßenverkehr liefern.
Kommunikation aufbauen: Die Frage dient als Gesprächseinstieg und soll eine Kommunikationsbasis zwischen Fahrer*in und Beamt*in schaffen. Eine offene Fragestellung kann dazu beitragen, dass die Situation weniger konfrontativ erscheint.
Zusätzliche Informationen gewinnen: Die Antwort darauf kann der Polizei zusätzliche Informationen über die Situation liefern, die über das hinausgehen, was die Beamt*innen bereits wissen oder beobachtet haben. Dies kann relevant sein, um den Kontext des eventuellen Verkehrsverstoßes oder anderer relevanter Umstände besser zu verstehen.
In einigen Fällen hat die Frage „Wissen Sie, warum sie angehalten wurden?“ während der Polizeikontrolle aber auch rechtliche Hintergründe. So kann die Art und Weise, wie man darauf antwortet entsprechende Auswirkungen haben. Das Eingeständnis eines Fehlverhaltens kann beispielsweise die Art und Weise beeinflussen, wie der Vorfall gehandhabt wird, und auch in einem späteren Verfahren als Beweismittel verwendet werden.
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Darum bei der Antwort aufpassen
Was die Frage so effektiv machen kann, ist das Bedürfnis vieler Fahrerinnen und Fahrer, darauf direkt und erklärend zu reagieren und den eventuellen Verstoß vor der Polizei zuzugeben. Damit belastest du dich gleich selbst, obwohl die Beamtinnen und Beamten zunächst in der Pflicht sind, dich über den bestehenden Vorwurf zu belehren und dich auf dein Schweigerecht hinzuweisen.
Da sich im Nachhinein schwer beweisen lässt, dass du nicht darüber aufgeklärt wurdest, antworte am besten immer nur mit einem neutralen Nein.
Quellen: eigene Recherche
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