Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erwarten die deutsche Bevölkerung zahlreiche Neuerung. Die wohl am meisten diskutierte Konsequenz ist der geplante Rückbau der Gasinfrastruktur. Doch hast du gewusst, dass du deine Öl- oder Gasheizung nichtsdestotrotz legal weiterbetreiben kannst? Dazu musst du dir lediglich einen bestimmten Kniff zunutze machen.
Öl- und Gasheizung trotzt GEG
Schon im April 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Studie, die das „Heizen mit 65 % erneuerbaren Energien“ adressierte. Ihr Ziel war es, festzustellen, wie sich bestehende Heizungsanlagen auch nach Inkrafttreten des GEG weiterbetreiben lassen, ohne dabei den Grundsätzen des Gesetzes zu widersprechen.
Ebendiese Studie ist es, was Nutzerinnen und Nutzern einer Öl- oder Gasheizung dabei helfen kann, ihre Systeme auch in Zukunft legal weiter zu betreiben. Denn solange sie bestimmte Anforderungen erfüllen und ihre Anlagen etwa um bestimmte Zusätze ergänzen, sollten sie die neu festgesetzten Grenzwerte nicht überschreiten.
Wichtig: Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden, solange sie funktionsfähig sind. Allerdings gilt ab dem 1. Januar 2045 ein Betriebsverbot für Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Für alte Standardkessel (vor 1991 eingebaut) besteht bereits eine Austauschpflicht.
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Gas-Kombis für eine „saubere“ Heizung
Betreibst du deine Gasheizung zu 65 Prozent mit Biomethan oder grünem Power to Gas (PtG), darfst du sie problemlos weiter nutzen. Kombinierst du sie mit weiteren Heizlösungen, kannst du dir noch dazu Förderungen vom Staat sichern. Bei einem Gas-Brennwert (Gas-BW) mit einem 55-prozentigen Anteil von Biomethan oder grünem PtG in Kombination mit einer solaren Trinkwassererwärmung via Solarthermie (SOT) steht dir eine Fördersumme in Höhe von 25 Prozent für die notwendige SOT-Anlage zu.
Nutzt du zur Trinkwassererwärmung eine Photovoltaik (PV)-Anlage – etwa für eine Wärmepumpe –, liegt der entsprechende Fördersatz ebenfalls bei 25 Prozent. Dasselbe gilt für solare Heizungsunterstützung kombiniert mit einem Anteil von 45 bis 50 Prozent Biomethan oder grünem PtG.
Zu guter Letzt kannst du deine bestehende Gasheizung auch weiterhin betreiben, sofern es sich dabei um eine sogenannte „H2 Ready“-Heizung handelt. Diese Systeme sind dazu in der Lage, neben Gas auch auf Wasserstoff zurückzugreifen – eine weitaus klimafreundlichere Alternative. Es bieten sich auch Hybridheizungen mit Gas-BW plus wasserführender Pelletofen oder mit Gas-BW und elektrischem BW an.
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Ölheizung richtig kombinieren
Viele Haushalte greifen derzeit auch noch auf Ölheizungen zurück. Für diese Anlagen ist Wasserstoff keine Alternative, allerdings haben auch ihre Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, sie in Zukunft zu behalten. Dazu können sie mitunter folgende Kombinationen anwenden:
- 65 % Bioöl oder grünes Power to Liquid (PtL)
- 55 % Bioöl oder grünes PtL mit solarer Trinkwasseererwärmung
- 45-50 % Bioöl oder grünes PtL mit solarer Heizungsunterstützung
- Hybridheizung Öl-BW plus wasserführender Pelletofen
Zusatzinfo: Für Niedertemperatur- und Brennwertkessel gibt es keine Austauschpflicht, unabhängig vom Einbaudatum. Reparaturen sind ebenfalls weiterhin erlaubt.
Im Rahmen des 23-seitigen Greenpapers „Transformation der Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze“ legte das Bundesministerium unter Vizekanzler Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) den Grundstein für das GEG in seiner heutigen Form. Denn es fordert, dass Deutschland bis 2045 die Klimaneutralität erreichen müsse. Auch die Europäische Union (EU) zieht mit – und geht sogar noch einen Schritt weiter: Bis spätestens 2040 müssen die Mitgliedstaaten „Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungsanlagen und zum allmählichen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung ergreifen“.
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Lohnt das Festhalten am Gas?
Der Weiterbetrieb einer bestehenden Gasheizung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Übergangslösung darstellen. Insbesondere durch die Nutzung von grünem Gas wie Biomethan oder Power-to-Gas sowie durch die Kombination mit Hybridlösungen, etwa einer Solaranlage oder Wärmepumpe, lassen sich gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Diese Ansätze ermöglichen es, die Klimabilanz der Heizung zu verbessern und gleichzeitig von staatlichen Förderungen zu profitieren. Für Haushalte, die aktuell nicht bereit sind, vollständig auf erneuerbare Energien umzusteigen, bieten solche Anpassungen eine praktische und kosteneffiziente Option.
Trotz dieser Möglichkeiten bleibt der Weiterbetrieb einer Gasheizung eine zeitlich begrenzte Lösung, da fossile Heizsysteme spätestens ab 2045 verboten sein werden. Wer in den kommenden Jahren investiert, sollte daher die langfristige Perspektive im Blick behalten. Der frühzeitige Umstieg auf vollständig erneuerbare Technologien bietet nicht nur ökologische Vorteile, sondern schützt auch vor möglichen Kostensteigerungen durch strengere Vorgaben und steigende Gaspreise. Eine strategische Modernisierung kann sich somit nachhaltig auszahlen.
Quelle: „Heizen mit 65 % erneuerbaren Energien – Begleitende Analysen zur Ausgestaltung der Regelung aus dem Koalitionsvertrag 2021“ (BMWK, 2023)
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