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Trotz Heizungsgesetz: Mit diesem Trick die Öl- oder Gasheizung legal behalten – und Förderung sichern

Für viele erscheint die Wärmepumpe als einzige Alternative zur Öl- und Gasheizung – das ist sie aber nicht. Es gibt eine Reihe kombinierter Lösungen, die dich deine bisherige Anlage behalten lassen.

Geldscheine stecken in einer Heizung
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Heizung nachts abschalten: Ist das wirklich sinnvoll?

Um Energie zu sparen, planen viele im Winter weniger zu heizen. Aber ist es auch sinnvoll, die Heizung nachts komplett abzuschalten? Wir klären auf!

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erwarten die deutsche Bevölkerung zahlreiche Neuerung. Die wohl am meisten diskutierte Konsequenz ist der geplante Rückbau der Gasinfrastruktur. Doch hast du gewusst, dass du deine Öl- oder Gasheizung nichtsdestotrotz legal weiterbetreiben kannst? Dazu musst du dir lediglich einen bestimmten Kniff zunutze machen.

Öl- und Gasheizung trotzt GEG

Schon im April 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Studie, die das „Heizen mit 65 % erneuerbaren Energien“ adressierte. Ihr Ziel war es, festzustellen, wie sich bestehende Heizungsanlagen auch nach Inkrafttreten des GEG weiterbetreiben lassen, ohne dabei den Grundsätzen des Gesetzes zu widersprechen.

Ebendiese Studie ist es, was Nutzerinnen und Nutzern einer Öl- oder Gasheizung dabei helfen kann, ihre Systeme auch in Zukunft legal weiter zu betreiben. Denn solange sie bestimmte Anforderungen erfüllen und ihre Anlagen etwa um bestimmte Zusätze ergänzen, sollten sie die neu festgesetzten Grenzwerte nicht überschreiten.

Gas-Kombis für eine „saubere“ Heizung

Betreibst du deine Gasheizung zu 65 Prozent mit Biomethan oder grünem Power to Gas (PtG), darfst du sie problemlos weiter nutzen. Kombinierst du sie mit weiteren Heizlösungen, kannst du dir noch dazu Förderungen vom Staat sichern. Bei einem Gas-Brennwert (Gas-BW) mit einem 55-prozentigen Anteil von Biomethan oder grünem PtG in Kombination mit einer solaren Trinkwassererwärmung via Solarthermie (SOT) steht dir eine Fördersumme in Höhe von 25 Prozent für die notwendige SOT-Anlage zu.

Nutzt du zur Trinkwassererwärmung eine Photovoltaik (PV)-Anlage – etwa für eine Wärmepumpe –, liegt der entsprechende Fördersatz ebenfalls bei 25 Prozent. Dasselbe gilt für solare Heizungsunterstützung kombiniert mit einem Anteil von 45 bis 50 Prozent Biomethan oder grünem PtG.

Zu guter Letzt kannst du deine bestehende Gasheizung auch weiterhin betreiben, sofern es sich dabei um eine sogenannte „H2 Ready“-Heizung handelt. Diese Systeme sind dazu in der Lage, neben Gas auch auf Wasserstoff zurückzugreifen – eine weitaus klimafreundlichere Alternative. Es bieten sich auch Hybridheizungen mit Gas-BW plus wasserführender Pelletofen oder mit Gas-BW und elektrischem BW an.

Ölheizung richtig kombinieren

Viele Haushalte greifen derzeit auch noch auf Ölheizungen zurück. Für diese Anlagen ist Wasserstoff keine Alternative, allerdings haben auch ihre Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, sie in Zukunft zu behalten. Dazu können sie mitunter folgende Kombinationen anwenden:

  • 65 % Bioöl oder grünes Power to Liquid (PtL)
  • 55 % Bioöl oder grünes PtL mit solarer Trinkwasseererwärmung
  • 45-50 % Bioöl oder grünes PtL mit solarer Heizungsunterstützung
  • Hybridheizung Öl-BW plus wasserführender Pelletofen

Im Rahmen des 23-seitigen Greenpapers „Transformation der Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze“ legte das Bundesministerium unter Vizekanzler Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) den Grundstein für das GEG in seiner heutigen Form. Denn es fordert, dass Deutschland bis 2045 die Klimaneutralität erreichen müsse. Auch die Europäische Union (EU) zieht mit – und geht sogar noch einen Schritt weiter: Bis spätestens 2040 müssen die Mitgliedstaaten „Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungsanlagen und zum allmählichen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung ergreifen“.

Quelle: „Heizen mit 65 % erneuerbaren Energien – Begleitende Analysen zur Ausgestaltung der Regelung aus dem Koalitionsvertrag 2021“ (BMWK, 2023)

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

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