Egal, ob Mieter*in oder Eigentümer*in, ab 2025 gibt es eine neue Regelung für die Mülltrennung, die sich auf die bekannte Biotonne bezieht. Um auch darin enthaltene Plastikbestandteile weiter zu reduzieren und die Umwelt noch besser im Blick zu behalten, können dann bei Verstoß sogar Bußgelder anfallen.
Mehr Umweltschutz: Das verändert sich bei der Mülltrennung
Wie unter anderem MyHomebook berichtet, kann falsche Mülltrennung per Gesetz schon im nächsten Jahr erstmals auch spürbare finanzielle Folgen haben. Hintergrund ist die „Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen“, eine gesetzliche Novelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aus dem Jahr 2022. Diese enthält eine Änderung zur korrekten Mülltrennung für die Biotonne, um die Umwelt noch stärker zu entlasten.
Im Detail betrifft das alle Personen, die ihren Biomüll von einem Entsorgungsbetrieb abholen lassen. Der dafür zuständige Paragraph 2a, „Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung“, wurde extra dazu eingeführt und soll dann bereits am Mai 2025 in Kraft treten.
Die rechtliche Anpassung ist Teil einer europaweiten Gesetzgebung, die der Zurückdrängung von Kunststoffen dient. Entsprechend führt man in Deutschland ein, dass Biomüll aus der Biotonne mit Beginn der Frist nur noch maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe enthalten darf.
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So gefährlich sind Störstoffe im Biomüll
Dabei handelt es sich um sogenannte Störstoffe. Sie finden sich aufgrund falscher Mülltrennung im Biomüll und stellen insbesondere im Bereich Kompostierung und Biogaserzeugung eine große Herausforderung dar. Da sie nämlich nicht abbaubar oder sogar schädlich sind, können Störstoffe die Qualität des Endprodukts beeinträchtigen, die Verarbeitungsanlagen beschädigen und die Umwelt belasten.
Zu den konkreten Probleme gehören die Folgenden:
- Verunreinigung des Komposts: Nicht abbaubare Materialien wie Plastik, Glas oder Metall im Biomüll führen zu einer Verunreinigung des Komposts. Dies kann die Qualität des Endprodukts erheblich mindern, da diese Störstoffe nicht kompostierbar sind und oft als Fremdkörper im Kompost verbleiben.
- Schädigung der Verarbeitungsanlagen: Harte oder scharfkantige Störstoffe können die Maschinen und Anlagen, die zur Verarbeitung von Biomüll verwendet werden, beschädigen. Zum Beispiel können Messer in der Zerkleinerungsanlage stumpf oder Motoren durch eingeklemmte Gegenstände überlastet werden.
- Erhöhung der Verarbeitungskosten: Die Entfernung von Störstoffen aus dem Biomüll ist oft aufwendig und kostspielig. Es erfordert zusätzliche Schritte in der Verarbeitungskette, wie Siebung, Handauslese und weitere Reinigungsprozesse, was die Kosten für die Biomüllverarbeitung in die Höhe treibt.
- Beeinträchtigung der Biogasproduktion: In Biogasanlagen können Störstoffe wie Plastik die mikrobielle Zersetzung der organischen Materialien stören und somit die Menge und Qualität des produzierten Biogases negativ beeinflussen. Auch können sie Verstopfungen und technische Störungen in den Anlagen verursachen.
- Umweltauswirkungen: Wenn verunreinigter Kompost auf Felder aufgetragen wird, können Störstoffe in die Umwelt gelangen. Plastikpartikel können beispielsweise in den Boden eingearbeitet werden und langfristige ökologische Schäden verursachen.
Um diese Probleme zu vermeiden, ist es entscheidend, die Mülltrennung von Biomüll und Nicht-Biomaterialien bereits an der Quelle, also in Haushalten und bei der gewerblichen Abfallentsorgung, zu verbessern. Genau an dieser Stelle soll künftig die geänderte Gesetzgebung greifen.
Diese Strafen drohen bei Verstoß
Im Konkreten bedeutet das: Entsorgungsunternehmen und Kommunen achten verstärkt darauf, ob Biotonnen „sortenrein“ sind. Viele Kommunen haben im Vorfeld der Änderung bereits stichprobenartig die korrekte Mülltrennung kontrolliert. Wer gegen die Umwelt-Vorgabe verstößt, erhält derzeit Verwarnungen. Künftig sind dann allerdings Bußgelder angedacht.
In welcher Höhe diese veranschlagt werden, liegt laut MyHomebook bei den Kommunen selbst. Zum Vergleich: Geht man nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des BMUV sind bei groben Verstößen im Bereich Biomüll bereits sehr hohe Geldstrafen von bis zu 2500 Euro vorgesehen.
Quellen: MyHomebook, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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