Sowohl die Bundesrepublik als auch die Europäische Union (EU) fördern durch Richtlinien und Gesetze mehr Sicherheit und Einheitlichkeit im Straßenverkehr. Diese Vorschriften betreffen jedoch nicht nur Autofahrer*innen, sondern auch Motorradfahrer*innen. Dabei ist es wichtig, genau zu wissen, welche Motorradmodelle mit dem jeweiligen Führerschein gefahren werden dürfen – und welche nicht.
Das ändert sich für den Führerschein A2
Schon im Dezember 2006 ging in der EU eine Richtlinie an den Start, die mitunter jene betrifft, die ihren Führerschein der Klasse A2 ab dem 19.1.2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben haben. Denn während sie in Deutschland weiterhin gedrosselte Big-Bikes führen dürfen, müssen sie mittlerweile im europäischen Ausland darauf verzichten.
Ein gedrosseltes Big-Bike ist ein Motorrad mit einem großen Hubraum und hoher Leistung, das durch technische Maßnahmen in seiner Leistung reduziert (gedrosselt) wurde. Diese Drosselung erfolgt oft, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen oder um Fahranfänger*innen, die eine bestimmte Führerscheinklasse haben, zu ermöglichen, ein leistungsstarkes Motorrad zu fahren.
So hält die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 klar fest: „Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind.“ Mit anderen Worten: Auch wenn dein Motorrad nur über eine gedrosselte Leistung von 35 Kilowatt verfügt, ist es die eigentliche Ursprungsleistung, die bestimmt, ob dein bisheriger Führerschein noch genügt.
Auch interessant: Elektroautos: Das sollten sich Fahrer besser abgewöhnen
Das sagt der ADAC
„Für diejenigen, die einen Motorradführerschein vor dem 19.01.2013 gemacht haben, stellt sich die Frage nach den Big-Bikes nicht, da die Klasse A2 erst 2013 eingeführt wurde“, erklärt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) im Rahmen einer Pressemitteilung. „Mit der alten Motorradklasse 1 oder A dürfen sie EU-weit gefahren werden. Mit den alten Klassen 1b bzw. A1 (wegen der hohen kW-Zahl) nicht.“
Allen anderen rät der Club dringend vom Führen der Krafträder im Ausland ab. Denn viele europäische Staaten hätten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt.
Quelle: Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006; Allgemeiner Deutscher Automobil-Club
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.