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Fahren auf Feld- und Waldwegen: Wer das übersieht, muss mit Geldstrafen rechnen

Ob als Abkürzung oder zum Freizeitspaß., vele Fahrer*innen von Kraftfahrzeugen oder Rädern greifen im Sommer gerne auch mal auf Feld- und Waldwege zurück. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Seitenansicht eines Autos, das auf einem Waldweg steht.
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Abseits der asphaltierten Straßen gibt es auch viele unbefestigte Feld- und Waldwege. Diese üben für Fahrer*innen von Fahrrädern, Motorrädern oder Autos oft einen besonderen Reiz aus. Denn die scheinbar unbewachten Pfade verlocken viele zu hohen Geschwindigkeiten und abenteuerlichen Fahrweisen. Häufig scheint jedoch Unsicherheit darüber zu herrschen, welche Regeln eigentlich dort gelten. Wir verraten dir, was du beim Befahren beachten musst und welche Strafen bei einem Verstoß drohen.

Hier ist das Fahren auf Waldwegen verboten

Das Befahren von öffentlichen Feld- und Waldwegen ist grundsätzlich erlaubt. Vorsicht ist jedoch bei solchen geboten, welche als Privatweg gekennzeichnet sind. Denn hier kann nicht nur das Fahren, sondern auch schon das Betreten verboten sein. Dann droht in der Regel ein Bußgeld von 25 Euro. Allerdings ist die Rechtslage in diesem Fall oft nicht ganz eindeutig. Stellen Eigentümer*innen beispielsweise ein entsprechendes Schild auf, ist dieses nicht zwingend gültig. In den meisten Bundesländern bedarf es nämlich einer ausdrücklichen Genehmigung des Betretungsverbotes seitens der Behörden.

Zusätzlich kann es je nach Bundesland Einschränkungen beim Befahren von Waldwegen geben. Einige Bundesländer sehen sogar grundsätzlich ein Fahrverbot von Kraftfahrzeugen im Wald vor wie zum Beispiel Bayern oder Baden-Württemberg. Die Bestimmungen können je nach Landeswaldgesetz teilweise auch für Radfahrer*innen gelten.

Du solltest dich also am besten vorher erkundigen, ob das Befahren von bestimmten Forstwegen unter Strafe steht. In der Regel weisen allerdings entsprechende Verkehrszeichen auf das Verbot hin, wie die Fachleute von bussgeldkatalog.org mitteilen.

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Geldstrafen von über 100 Euro sind möglich

Ist ein Wald- oder Feldweg zum Befahren freigegeben, gelten dort keine gesonderten Paragraphen oder Gesetze. Jedoch stehen besonders die Schnittstellen zwischen solch unbefestigten Pfaden und regulären Straßen im Fokus des Bußgeldkatalogs. Hier kann es bei Verstößen schnell zu Geldstrafen kommen.

Fährst du beispielsweise auf einem solchen Weg, der in eine Straße mündet, musst du den Fahrzeugen auf der Straße Vorfahrt gewähren. Bei Missachtung dessen droht ein Bußgeld von mindestens 25 Euro. Gefährdest du dabei zudem das vorfahrtberechtigte Fahrzeug, erhöht sich die Summe auf 100 Euro. Außerdem bekommst du dann zusätzlich einen Punkt im Register in Flensburg.

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Geschwindigkeit muss Sichtverhältnissen angepasst werden

Zwar gibt es keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Feld- und Waldwegen. Trotzdem gilt, wenn du ein Fahrzeug führst, darfst du nur so schnell fahren, dass du das Fahrzeug ständig beherrschen kannst. Das Fahrtempo muss zum Beispiel auch an die Straßen- und Sichtverhältnisse angepasst werden. Diese sind auf unbefestigten Wegen meist deutlich schlechter als bei asphaltierten Straßen.

So steht auch in der STVO: „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“

Ein Verstoß gegen diesen Paragraphen kann teure Folgen nach sich ziehen. Bietet der Waldweg zum Beispiel schlechte Sicht wegen Bäumen, scharfen Kurven oder des aufgewirbelten Bodens kann ein Bußgeld von 100 Euro bei zu schnellem Fahren drohen. Ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls erteilt. Gefährdest du durch dieses Verhalten auch noch andere Verkehrsteilnehmer*innen musst du 120 Euro zahlen. Verursachst du gar einen Unfall, erhöht sich das fällige Bußgeld auf 145 Euro.

Quelle: bussgeldkatalog.org

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