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Verkehr: Neue Regel – das kommt bald auf Millionen Autofahrer zu

Bund und Länder haben sich nun auf eine gemeinsame Reform des Straßenverkehrsgesetzes geeinigt. Das neue Gesetz sieht mehr Freiheit für Kommunen vor.

Straßenschild im Verkehr mit Tempo 30
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Lange wurde im deutschen Straßenverkehr das Auto vor allen anderen Transportmitteln bevorzugt. Eine Gesetzesreform könnte das nun ändern. Die neue Regelung im Verkehr soll es einfacher für Kommunen machen, Radwege, Zebrastreifen und Temo-30-Zonen einzurichten.

Mehr Freiraum für Kommunen im Verkehr

In einem Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder auf eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verständigt. Diese soll den Städten und Kommunen mehr Freiräume in der Verkehrsgestaltung geben. So sollen diese in Zukunft stärker auf die Themen Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung eingehen können.

„Die Kommunen können endlich das tun, was vor Ort gefordert wird“, bringt Swantje Michaelsen, Verkehrsexpertin im Bundestag es gegenüber der taz auf den Punkt. Laut Michaelsen erhalten Kommunen durch die neue Regelung „nun eine Rechtsgrundlage, um Radwege, Tempo 30 und Zebrastreifen leichter anzuordnen oder den Busverkehr zu beschleunigen.“

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Kommunen begrüßen neue Regelung

Viele Kommunen begrüßen die Gesetzesänderung sehr. So hat sich etwa Freiburg besonders dafür eingesetzt, dass Kommunen mehr Entscheidungskraft beim Thema Verkehr bekommen. Und das aus gutem Grund: Die Stadt ist an vielen Orten ein einziger Flickenteppich an Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wo an manchen Stellen tagsüber Tempo 50 gilt, darf nachts nur 30 gefahren werden. Ein paar Straßen weiter das selbe Prinzip nur umgekehrt: Nachts Tempo 30, tagsüber Tempo 50.

Um diesen Flickenteppich aufzulösen, will Freiburg in einigen Vierteln einfach komplett auf Tempo 30 setzen. Der Freiburger Bürgermeister erklärte gegenüber der taz, dass die verschiedenen Geschwindigkeitsbegrenzungen nämlich in der Vergangenheit auf wenig Akzeptanz im Verkehr getroffen sind.

Auch in Augsburg sehen Verantwortliche in der Reform eine große Chance. Steffen Kercher, Baureferent der Stadt, betonte etwa, dass man gerne Tempo 30 in ruhigen Wohngebieten mit vielen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen einführen würde. Das simple Ziel dabei: Die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen. Bisher war dies nicht möglich, doch das neue StVG könnte hier wichtige Veränderungen bringen.

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Gesetzesreform vor Abstimmung im Bundesrat

Erst im November 2023 hatten sich einige Bundesländer bei der Reform quergestellt. Grund dafür war, dass sie die Verkehrssicherheit nicht ausreichend berücksichtigt sahen. Aus diesem Grund wurde im neuen Entwurf klargestellt, dass über jeder Änderung im Verkehr die Sicherheit stehe und nicht beeinträchtigt werden dürfe.

Das neue StVG bildet die gesetzliche Grundlage, doch der konkrete Handlungsspielraum wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Am 5. Juli entscheidet der Bundesrat über Anpassungen der StVO. Parallel dazu soll laut Vermittlungsausschuss auch das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) geändert werden, um die Sanierung des Schienennetzes zu finanzieren, so das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in einer Pressemitteilung zur Gesetzesreform. Beide Reformen müssen noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Quelle: taz, BMDV

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