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E-Bike: Neue Dekra-Pflicht? Das könnte bald nötig werden

Bisher gibt es keine Art der Hauptuntersuchung für E-Bikes wie es bei Kraftfahrzeugen der Fall ist. Das könnte sich künftig aber ändern.

Akku eines E-Bikes wird abgenommen
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E-Bike kaufen: Darauf musst du achten

E-Bikes sind eine echte Alternative zum herkömmlichen Fahrrad.Doch welche Modelle passen am besten zu deinen Bedürfnissen und deinem Budget? Wir erklären dir, worauf du beim Kauf achten kannst.

Die Zahl der verkauften E-Bikes hat in Deutschland seit vergangenem Jahr jene gewöhnlicher Drahtesel überschritten. Da die Fahrzeuge aufgrund ihrer Motorisierung im Verkehr zugleich ein höheres Risiko darstellen, prüft man bei der Dekra aktuell eine sicherheitstechnische Prüfung.

E-Bikes: Kommt bald eine eigene Hauptuntersuchung?

Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer kennen das: Alle zwei Jahren muss das Auto durch den TÜV, die Dekra oder andere zuständige Einrichtungen auf seine Verkehrstauglichkeit und die Erfüllung der Sicherheitsstandards geprüft werden. Eine ähnliche Pflicht könnte in Zukunft auch für E-Bikes zutreffen.

Bisher gibt es zwar noch keine vorgeschriebene regelmäßige technische Überprüfung von Elektrofahrrädern. Auf der Fahrradmesse Eurobike 2024 in Frankfurt stellte die Gesellschaft Dekra allerdings mögliche Prüf- und Zertifizierungslösungen für E-Bikes vor, wie Efahrer berichtet.

Durch diese sollen „Qualität, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit“ als wesentlichen Eigenschaften garantiert werden, heißt es auf der Webseite des Unternehmens. Dazu zählen unter anderem verschiedene Belastungen, die die Funktionsweise und Verlässlichkeit der Fahrzeuge beeinträchtigen können.

Prüfung auf Belastungen durch:

  • Temperaturschwankungen
  • Feuchtigkeit
  • UV-Bewitterung
  • korrosive Medien

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Das ist im Detail geplant

Zum Einsatz soll dafür ein spezielles Prüflabor kommen, in dem man vornehmlich E-Lastenräder testet. Hier ist die Qualitätssicherung besonders essentiell, da die Fahrzeuge einer höheren Belastung ausgesetzt sind. So kann eine fehlerhafte Nutzung, zum Beispiel durch eine Überlast, zu Schäden führen.

Gefordert sind deshalb in erster Linie Hersteller von E-Bikes mit dem Einhalten der Sicherheitsnormen im Fokus. Dazu gehören laut Efahrer die Produktsicherheitsnormen, die gesetzlichen Vorschriften wie Conformité Européenne (CE)-Konformität, die Maschinenverordnung (2006/42/EG) und die Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie) beziehungsweise das in Deutschland geltende Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG). Ebendiese lassen sich durch die Dekra prüfen.

Die Prüfstelle selbst könnte sich mit einer verpflichtenden Hauptuntersuchung für E-Bikes zudem eine neues Geschäftsmodell schaffen.

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Quellen: Efahrer; Dekra; Amtsblatt der Europäischen Union; Bundesministerium der Justiz

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