2. Verkehrszeichen 253
Das Verkehrszeichen 253 bedeutet „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“. Dieses Schild untersagt langsam fahrenden, schweren Fahrzeugen die Durchfahrt und gilt sowohl für Lkw als auch für Gespanne, bei denen das Gesamtgewicht ebenfalls diese Grenze überschreitet. Es kommt in Bereichen zum Einsatz, in denen der Verkehrsfluss schnell erheblich gestört werden könnte, das heißt in städtischen Gebieten, auf Brücken oder in Tunneln, wo die betroffenen Fahrzeuge Verkehrsbehinderungen verursachen oder Sicherheitsrisiken darstellen könnten.
So sieht das Verkehrsschild 253 aus:
- Form: Rund
- Farbe: Roter Rand, weißer Hintergrund, mit einem schwarzen Piktogramm eines Fahrzeugs und der Gewichtsangabe von 3,5 Tonnen
Bußgeld bei Missachtung
Wer das Verkehrszeichen 253 missachtet und mit einem entsprechenden Fahrzeug in einen verbotenen Bereich fährt, muss mit einer ebenfalls hohen Geldstrafe rechnen. Aktuell beträgt das dafür veranschlagte Bußgeld 100 Euro laut Bußgeldkatalog. Ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg wird bei Verstoß nicht eingetragen.