3. Verkehrszeichen 275
Hinter dem Verkehrszeichen 275 verbirgt sich der Beginn einer Zone mit einer vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit. In dieser gilt eine bestimmte Geschwindigkeitsgrenze, die durch die darauf abgebildete Zahl angegeben ist. Die markierte Zone bleibt bis zur Beendigung durch das Verkehrszeichen 279 gültig.
Man verwendet das Verkehrsschild laut ADAC vor allem dort, „wo überwiegend hohe Geschwindigkeiten gefahren werden und der Verkehrsfluss durch potenzielle Langsamfahrer gefährdet wird. Auch an mehrspurigen Steigungsstrecken stehen diese Zeichen, oft mit aufsteigendem Tempo von rechts nach links gestaffelt – vor allem, um das Risiko von Auffahrunfällen zu minimieren“.
So sieht das Verkehrsschild 275-30 aus:
- Form: Rund
- Farbe: Blauer Hintergrund mit weißem Rand und weißem Text oder Symbol, das die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit anzeigt.
Bußgeld bei Missachtung
Bei Missachtung der durch dieses Verkehrszeichen angezeigten Geschwindigkeitsgrenze drohen verschiedene Geldstrafen, die je nach Art gestaffelt sind. Sie beginnen laut Führerschein.de bei einem vergleichsweise niedrigen Betrag von fünf bis 35 Euro, können aber dem Bußgeldkatalog zufolge in zwei Fällen auf ein Bußgeld von 80 bis 120 Euro ansteigen. Auch ein Punkt in Flensburg wird dann vermerkt.
Geldstrafen:
- Überholt, obwohl die Geschwindigkeit nicht ausreichend war: 80 Euro
- Überholt, obwohl die Geschwindigkeit nicht ausreichend war, mit Unfallfolge: 120 Euro
Quellen: Bußgeldkatalog, Führerschein.de, ADAC, eigene Recherche
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