Ein Keller ist Bestandteil vieler Mietwohnungen. Wer allerdings glaubt, dort schalten und walten zu dürfen, wie sie oder er möchte, irrt sich. Denn mindestens bei der Aufbewahrung verschiedener Gegenstände und Stoffe gibt es strikte Vorgaben und auch Bußgelder.
Im Keller verboten: Das wissen viele gar nicht
Das gilt unter anderem für Farben und Lacke, die oft nach einem Umzug oder einer Renovierung übrig bleiben und im Keller abgestellt werden. Deren Lagerung kann je nach Menge und Art der Substanzen sowie den örtlichen Vorschriften unterschiedliche Bußgelder nach sich ziehen.
Zur Entwarnung: Generell ist die Aufbewahrung kleiner Mengen von Lacken und Farben zumeist erlaubt, solange sie sicher und vorschriftsgemäß gelagert werden. Große Mengen oder unsachgemäße Lagerung können jedoch schnell problematisch sein und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Die genauen Regelungen und Bußgelder variieren von Bundesland zu Bundesland, es gibt jedoch einige allgemeine Prinzipien, die überall in Deutschland gelten:
- Gefahrenabwehrverordnungen:
- In vielen Gemeinden gibt es Verordnungen zur Gefahrenabwehr, die die Lagerung von gefährlichen Stoffen regeln.
- Diese Verordnungen können Vorschriften darüber enthalten, wie und in welcher Menge Lacke und Farben gelagert werden dürfen.
- Brandschutzvorschriften:
- Brandschutzvorschriften können ebenfalls Einschränkungen für die Lagerung von brennbaren oder entzündlichen Stoffen wie Lacken und Farben enthalten.
- Mietverträge und Hausordnungen:
- Viele Mietverträge und Hausordnungen enthalten spezifische Regelungen zur Lagerung von gefährlichen Stoffen in Kellern oder anderen Gemeinschaftsräumen.
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Diese Bußgelder drohen
Wenn kleine Mengen von Lacken und Farben unsachgemäß gelagert werden und dabei keine unmittelbare Gefahr darstellen, fallen die Bußgelder eher gering aus. In einigen Fällen kann es auch bei Verwarnungen bleiben. Anders bei größere Mengen oder einer unmittelbaren Gefahr, die durch die Aufbewahrung droht. Dann ist mit deutlich höheren Geldstrafen zu rechnen. Diese können laut Bußgeldkatalog im schwersten Fall sogar bei 5.000 Euro (Hamburg) liegen.
Baden-Württemberg
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 10 – 25 |
von 1/2 l bis 1 l | 25 – 75 |
bis 2 l oder 2 kg | 75 – 500 |
Bayern
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 20 |
von 1/2 l bis 1 l | 35 |
bis 2 l oder 2 kg | 35 – 80 |
über 2 l oder 2 kg | 80 – 320 |
Berlin
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 30 |
von 1/2 l bis 1 l | 35 |
Brandenburg
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 15 |
von 1/2 l bis 1 l | 20 |
bis 2 l oder 2 kg | 20 – 50 |
über 2 l oder 2 kg | 50 – 200 |
Bremen
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 20 |
von 1/2 l bis 1 l | 25 |
bis 2 l oder 2 kg | 25 – 75 |
über 2 l oder 2 kg | 75 – 1.000 |
Schadstoffe (u. a. Lacke, Chemikalien, Batterien, Abbeizmittel) | 50 – 2.500 |
Hamburg
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 Liter (Spülmittel, Farbreste etc.) | 35 – 70 |
von 1/2 l bis 1 l | 50 – 100 |
über 2 l oder 2 kg | 120 – 600 |
Schadstoffe bis zu 2 l oder 2 kg (u.a. Medikamente, Leuchtstoffröhren, Lösemittel, Farbreste) | 300 – 1.500 |
Schadstoffe über 2 l oder 2 kg (u.a. Medikamente, Leuchtstoffröhren, Lösemittel, Farbreste) | 600 – 5.000 |
Hessen
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 10 |
von 1/2 l bis 1 l | 20 |
bis 2 l | 20 – 50 |
über 2 l | 50 – 1.500 |
Schadstoffe (u.a. Lacke, Chemikalien, Batterien, Abbeizmittel) | 50 – 2.500 |
Mecklenburg-Vorpommern
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 5 – 10 |
von 1/2 l bis 1 l | 10 – 20 |
von mehr als 1 l bis 10 l | 15 – 200 |
Schadstoffe (u.a. Lacke, Chemikalien, Batterien, Abbeizmittel) | 80 – 2.500 |
Niedersachsen
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 10 – 50 |
von 1/2 l bis 1 l | 50 – 80 |
bis 2 l / kg | 50 – 100 |
über 2 l / kg | 80 – 1.000 |
Schadstoffe (u.a. Lacke, Chemikalien, Batterien, Abbeizmittel) | 80 – 2.000 |
Nordrhein-Westfalen
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 10 – 25 |
von 1/2 l bis 1 l | 25 – 80 |
bis 2 l / kg | 25 – 100 |
über 2 l / kg | 80 – 510 |
Rheinland-Pfalz
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 10,23 – 25,56 |
von 1/2 l bis 2 l | 25,56 – 76,69 |
über 2 l / kg | 76,69 – 511,29 |
Schadstoffe (u.a. Lacke, Chemikalien, Batterien, Abbeizmittel) | 80 – 2.000 |
Saarland
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 10 – 100 |
von 1/2 l bis 2 l | 25 – 200 |
über 2 l / kg | 75 – 500 |
Sachsen
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 10 – 40 |
von 1/2 l bis 1 l | 50 – 80 |
bis 2 l / kg | 20 – 50 |
über 2 l / kg | 40 – 120 |
Schadstoffe (u.a. Lacke, Chemikalien, Batterien, Abbeizmittel) | 50 – 1.500 |
Schleswig-Holstein
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 10 |
von 1/2 l bis 1 l | 20 |
bis 2 l / kg | 20 – 50 |
über 2 l / kg | 50 – 200 |
Thüringen
Menge der Farben, Lacke und Co. | Bußgeld in Euro |
---|---|
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.) | 10 |
von 1/2 l bis 1 l | 20 |
bis 2 l / kg | 20 – 50 |
über 2 l / kg | 50 – 1.500 |
Darauf solltest du im Keller immer achten
Um Bußgelder und andere rechtliche Konsequenzen bei der Lagerung riskanter Substanzen in deinem Keller zu vermeiden, solltest du immer darauf achten, die folgende Maßnahmen zu ergreifen. Sie können potenzielle Gefahren auf leichte und schnelle Weise minimieren und dich vor Schaden bewahren.
Sichere Lagerung:
- Lagere Lacke und Farben in kleinen Mengen und in dicht verschlossenen Originalbehältern.
- Stelle sicher, dass die Behälter aufrecht stehen und keine Leckagen vorhanden sind.
Belüftung:
- Achte darauf, dass der Lagerraum gut belüftet ist, um die Ansammlung von gefährlichen Dämpfen zu vermeiden.
Getrennte Lagerung:
- Lagere entzündliche Materialien getrennt von anderen brennbaren Gegenständen und fern von Wärmequellen.
Information einholen:
- Informiere dich über die spezifischen Vorschriften und Bestimmungen in deinem Bundesland oder deiner Gemeinde.
- Konsultiere gegebenenfalls die Hausverwaltung oder die örtlichen Behörden.
Quellen: Bußgeldkatalog, eigene Recherche
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