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Verkehrskontrolle: Dazu niemals freiwillig „Ja“ sagen

Es kann vorkommen, das du in eine Verkehrskontrolle gerätst. Doch auch wenn du dazu aufgefordert wirst, bist du nicht zu allem verpflichtet.

Polizeikontrolle auf der Straße
© Spitzi-Foto - stock.adobe.com

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Es kann vorkommen, dass dich Beamt*innen aus dem Verkehr ziehen und eine Polizeikontrolle durchführen. Nicht in jedem Fall musst du dabei den Aufforderungen nachkommen. Das gilt zum Beispiel bei Alkoholtests.

Polizeikontrolle: Dann kann sie auftreten

Polizeikontrollen können zu jeder Tages- und Nachtzeit stattfinden, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Allerdings gibt es bestimmte Situationen und Zeiträume, in denen derartige Aktionen häufiger vorkommen. Dazu zählen beispielsweise konkrete Anlässe oder andere Beweggründe wie präventive Maßnahmen.

Beispiele für Verkehrskontrollen:

  • Stoßzeiten: Während der Berufsverkehrszeiten am Morgen und am Abend.
  • Nacht und Wochenende: Besonders in den späten Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende, um Alkohol- und Drogenmissbrauch im Straßenverkehr zu kontrollieren.
  • Feiertage und besondere Anlässe: Zu Zeiten von Feiertagen (zum Beispiel Weihnachten) und während besonderer Veranstaltungen oder Festivals, wo vermehrt Alkohol konsumiert wird.
  • Bundesweite oder regionale Kampagnen: Polizeikontrollen können Teil von größeren Kampagnen zur Verkehrssicherheit sein, wie zum Beispiel dem Blitzermarathon oder Aktionen zur Bekämpfung von Alkohol am Steuer.
  • Kriminalitätsschwerpunkte: In Gebieten mit erhöhter Kriminalität führt die Polizei verstärkt Kontrollen durch, um Verbrechen wie Drogenhandel, Einbrüche oder Gewaltverbrechen zu bekämpfen.
  • Routinemäßige Kontrollen: Die Polizei führt routinemäßige Verkehrskontrollen durch, um Fahrzeugpapiere, Führerscheine, technische Zustände der Fahrzeuge und andere gesetzliche Anforderungen zu überprüfen.
  • Präventive Maßnahmen: Im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr oder bei Verdacht auf bevorstehende Straftaten.
  • Verdachtsabhängige Kontrollen: Wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit besteht, kann es zu gezielten Polizeikontrollen kommen.
  • Kontrollen im Rahmen von Ermittlungen: Bei laufenden Ermittlungen, insbesondere bei der Suche nach flüchtigen Straftätern oder gestohlenen Fahrzeugen.

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Vorsicht bei Alkoholtests

Grundsätzlich gilt für Autofahrer*innen, immer die erforderlichen Dokumente wie Führerschein, Fahrzeugschein und Personalausweis bei sich zu haben und sich kooperativ zu verhalten. Dennoch darfst du gewisse Forderungen im Rahmen einer Polizeikontrolle auch ablehnen beziehungsweise musst diesen nicht nachkommen.

Wird beispielsweise ein Atemalkoholtest vor Ort von dir verlangt, bist du nicht verpflichtet, diesen auch durchzuführen. Die Polizei kann dich zwar dazu auffordern, aber du hast das Recht, abzulehnen. In der Regel wird dann ein Bluttest auf der Polizeiwache angeordnet, der gerichtsverwertbar ist. Ähnlich kannst du einen Drogenschnelltest vor Ort verweigern.

Dich auf dieses Recht zu berufen, kann aus verschiedenen Gründe sinnvoll sein. So besitzt ein Atemalkoholtest vor Ort in vielen Rechtsordnungen nicht die gleiche Beweiskraft wie ein Blutalkoholtest. Diese können nämlich ungenau sein und von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, wie zum Beispiel durch Restalkohol im Mund, kürzliches Essen oder Trinken oder sogar bestimmte Medikamente. Fehlfunktionen des Geräts oder unsachgemäße Handhabung können ebenfalls das Ergebnis verfälschen.

Zudem bist du nicht verpflichtet, dich selbst zu belasten. Wenn du den Test verweigerst, kann die Polizei zwar weitere Maßnahmen ergreifen, aber es gibt dir mehr Zeit und möglicherweise bessere Bedingungen für die Durchführung.

Quellen: eigene Recherche

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Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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