Im Fall von Regen, sind Scheibenwischer am Auto unerlässlich, um freie Sicht und eine sichere Fahrweise zu garantieren. Nicht ohne Grund werden Bußgelder verhängt, wenn damit etwas nicht stimmt. In anderen Fällen kann das Einstellen bereits zu einem Verstoß führen.
Scheibenwischer: Dieses Bußgeld droht
Laut dem Bußgeldkatalog gibt es eine wichtige Richtlinie, die bei der Benutzung von Scheibenwischern zu beachten ist. So dürfen sie weder kaputt sein, nur fehlerhaft funktionieren noch gänzlich fehlen. Führst du dein Fahrzeug dennoch, wird eine Geldstrafe von fünf Euro fällig.
Der Grund ist einfach: ein erhöhtes Unfallrisiko bei Schnee und Regen. Geregelt ist dies in Paragraf 40 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO ). Dort heißt es: „Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.“
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Auch 200 Euro Bußgeld möglich
Ganz anders und deutlich kostspieliger kann es ausgehen, wenn man während der Fahrt bei Regen über ein Display die Einstellungen der Scheibenwischer vornimmt. Wie t-online berichtet, hatte das bei einem Mann zu einem Unfall geführt und ihm ein Bußgeld von 200 Euro eingebracht.
Das Amtsgericht hatte den Betroffenen zunächst wegen nicht erlaubter Nutzung des elektronischen Gerätes – ein Touchscreen in der Mittelkonsole des Autos – zu der Geldstrafe sowie zu einem Monat Fahrverbot verurteilt. Bestätigt wurde dies später vom Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe.
Begründung für die Entscheidung: Auch ein fest verbautes Display ist nur dann zu bedienen, wenn dafür ein kurzer, den Wetter- und Straßenverhältnissen entsprechender Blick ausreichend ist. Der Grund für die Verwendung ist dabei irrelevant, es entscheidet die mögliche Ablenkung.
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Entscheidung mit Folgen
Für Fahrerinnen und Fahrer bedeutet dies ebenfalls Konsequenzen. Dadurch wird die Bedienung von Bildschirmen und Touchscreens im Auto rechtlich nämlich ähnlich behandelt wie die Verwendung eines Handys bei der Fahrt. Das gilt dann für verschiedenste Funktionen, die künftig zu Bußgelder führen können, sofern kein Sprachbefehl oder nur ein kurzen Blick zum Einsatz kommt.
Quellen: Gesetze im Internet, t-online
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