Im Urlaub nutzen unzählige Menschen einen Caravan oder ein Wohnmobil, um sich mobil und flexibel entspannen zu können. Die Ausstattung solcher Autos kann allerdings schnell zum Problem werden, zumindest wenn man damit einhergehende Pflichten vernachlässigt.
Wohnmobil mit Flüssiggasanlage: Das ist zu tun
Ein neuer Teil der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Paragraf 60 „Flüssiggasanlage in Fahrzeugen“. Dieser hat aus einer ehemaligen Empfehlung in diesem Jahr eine Pflicht gemacht. Er regelt seit Juni 2024, dass mit Flüssiggasanlagen ausgerüstete Wohnmobile oder Wohnwagen künftig alle zwei Jahre sachgemäß zu prüfen sind. Auch ein Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen ist verbindlich.
Liegt eine entsprechende Gasprüfung bislang noch nicht vor, haben Fahrerinnen und Fahrer noch bis zum zum 19. Juni 2025 Zeit, die nötige Prüfung nachzuholen. „Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen“, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). „Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen.“
Lesetipp: Neue Pflicht bei der HU kann ein Bußgeld von 40 Euro bedeuten
Diese Bußgelder drohen
Der Vorteil des Paragrafen liegt dem DVFG zufolge klar auf der Hand: „Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren bestand. Im Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung […] im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. […] die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage [ist] nun geklärt.“
Da die Prüfung betroffener Wohnmobile eine Pflicht ist, gilt ein Nichterfüllen als Ordnungswidrigkeit. Parallel fallen beim Überschreiten der gesetzlichen Frist verschiedene Bußgelder an, die sich an dem zurückliegenden Zeitraum orientieren. Die eingeforderten Beträge können dann bei bis zu 60 Euro liegen.
Mögliche Bußgelder für Wohnmobil-Besitzer*innen:
- 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten)
- 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten)
- 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten)
Dazu dient die Flüssiggasanlage
Die Flüssiggasanlage im Wohnwagen oder Caravan dient dazu, verschiedene wichtige Funktionen zu ermöglichen, die während des Campens oder Reisens Komfort und Unabhängigkeit bieten. Zu den Hauptanwendungen des Systems gehören entsprechend verschiedene Bereiche wie das Heizen.
Heizung
- Viele Wohnwagen sind mit Gasheizungen ausgestattet, die über die Flüssiggasanlage betrieben werden. Besonders in der kälteren Jahreszeit sorgt dies für eine angenehme Temperatur im Wohnbereich, selbst an abgelegenen Orten ohne Stromanschluss.
Warmwasserbereitung
- Über die Flüssiggasanlage wird auch oft der Boiler des Wohnwagens betrieben, um Warmwasser für die Dusche, das Waschbecken oder die Spüle zu erzeugen.
Kühlung
- Viele Kühlschränke in Wohnwagen sind sogenannte Absorberkühlschränke, die sowohl mit Strom als auch mit Gas betrieben werden können. Wenn kein Stromanschluss verfügbar ist, kann der Kühlschrank über die Flüssiggasanlage betrieben werden, um Lebensmittel kühl zu halten.
Kochen & Backen
- Die Flüssiggasanlage versorgt den Gaskocher oder den Gasherd im Wohnwagen. Das ermöglicht das Zubereiten von Mahlzeiten unabhängig von einer externen Stromquelle. Gasherde sind besonders effizient und schnell aufheizbar.
- Einige Wohnwagen verfügen zugleich über Gasbacköfen oder externe Gasgrills, die über die Flüssiggasanlage betrieben werden können, um auch außerhalb des Wohnwagens kochen und grillen zu können.
Quellen: Deutscher Verband Flüssiggas e.V., eigene Recherche
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