Besonders in der Stadt gestaltet sich die Suche nach einem Parkplatz häufig sehr schwierig. Doch was, wenn man nur kurz stehen bleiben will? Unter gewissen Bedingungen darfst du auch im Halteverbot mit dem Auto stehen. Helfen tut hier die sogenannte Drei-Minuten-Regel.
Halteverbot: Die Drei-Minuten-Regel hilft
Mit einigen Einschränkungen ist das Halten auch im Halteverbot erlaubt. Da die Regularien hier aber schnell undurchsichtig werden können, hilft eine einfache Regel. So gilt, laut ADAC: Steht ein Auto nicht länger als drei Minuten im Halteverbot, ist dies erlaubt. Denn in diesem Fall gilt es als Halten.
Nach diesen drei Minuten gilt das Fahrzeug automatisch als parkend und du begehst somit ein Parkvergehen. Gleiches gilt auch, wenn du während dieser drei Minuten dein Auto verlässt. Schnell im Halteverbot stehen bleiben, um kurz Brötchen beim Bäcker zu holen, ist also gesetzlich unzulässlich.
Zwei Ausnahmen gibt es jedoch: Nutzt du das Halteverbot ausschließlich zum Be- und Entladen, darfst du auch länger als drei Minuten dort stehen. Gleiches gilt für das Aus- und Einsteigen. Laut Gesetz müssen alle diese Vorgänge jedoch ohne Verzögerung ausgeführt werden, was allerdings nicht klar definiert ist.
Lesetipp: Nicht nur auf ein potentielles Halteverbot solltest du aufpassen, wenn du Parken willst. Auch unter anderen Umständen können Anwohner dein parkendes Fahrzeug melden.
So viel Bußgeld wird bei einem Verstoß fällig
Bedenken solltest, dass die Drei-Minuten-Regel nur für ein eingeschränktes Halteverbot, nicht jedoch für das absolute Halteverbot gilt. Hier darfst du unter keinen Umständen stehen bleiben. Unterscheiden kannst du die Verkehrzeichen ziemlich einfach: Generell erkennst du ein Halteverbots-Zeichen an einem blauen, runden Schild mit einer roten Umrandung.
Befindet sich in der Mitte des Schilds eine diagonale Linie, handelt es sich um ein eingeschränktes Halteverbot, auch Zeichen 286 genannt. Findest du hingegen zwei diagonale Linien vor, die ein Kreuz formen, bist du im absoluten Halteverbot (Zeichen 283).
Missachtest du ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot, werden in jedem Fall mindestens 25 Euro fällig. Parkst du hingegen länger als eine Stunde in der Zone, erhöht sich die Strafe auf 40 Euro. Gleiches gilt, wenn du während der Zeit jemanden behinderst. Kommen beide Faktoren zusammen, kostet dich das Ganze sogar 50 Euro.
Quelle: ADAC
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