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Hauptuntersuchung: TÜV und Co. planen bald große HU-Revolution

Die großen deutschen Prüfvereine planen die Revolution der Hauptuntersuchung. Hierfür haben sie gemeinsam ein Manifest erstellt.

Mechatroniker führen Hauptuntersuchung durch.
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Alle zwei Jahre werden Besitzer und Besitzerinnen von zugelassenen Fahrzeugen zur Hauptuntersuchung gebeten. Was hierbei in welchem Umfang überprüft wird, ist dabei ständigen Veränderungen unterlegen. Denn bis 2030 haben die Prüfvereine sehr große Pläne.

Hauptuntersuchung: Charta 2030 soll HU revolutionieren

Moderne Fahrzeuge werden immer anspruchsvoller. Schon seit Jahren übernimmt die Elektronik Schritt für Schritt eine immer wichtigere Rolle, sodass man in vielen Fällen eher von fahrenden Computern, als klassischen Autos reden muss. Aufgrund der rapiden Veränderungen muss sich daher auch die Hauptuntersuchung immer wieder neu erfinden.

Um die zweijährliche Prüfung für den Straßenverkehr fit für die Zukunft zu machen, haben sich die vier großen Prüfvereine zusammengetan. Dabei handelt es sich um TÜV, Dekra, KÜS und GTÜ. Gemeinsam haben sie die „Charta 2030“ ins Leben gerufen, ein Manifest, welches notwendige Veränderungen und Ziele der Fahrzeuguntersuchung der Zukunft beinhaltet:

  • Testfahrt: Einer der größten Anpassungen ist die Einführung einer Testfahrt während der Hauptuntersuchung. Hierbei sollen Assistenzsysteme wie Verkehrschilderkennung oder Bremsassistent auf einem Testgelände oder per modernen Prüfständen durchgeführt werden.
  • Partikelmessung: Was bei Diesel-Fahrzeugen bereits seit letztem Jahr verpflichtend ist, soll bald auch für Benziner hinzukommen. Eine Partikelmessung als Bestandteil der Abgasuntersuchung, welche ihrerseits für viele Fahrzeuge Pflicht während der HU ist.
  • Elektroautos: E-Autos sollen Verbrenner in den nächsten Jahrzehnten nach und nach ablösen. Damit hier ein professioneller Sicherheitsstandard gewahrt werden kann, sind jedoch noch einige Erweiterungen der bisherigen Hauptuntersuchung erforderlich, welche sich spezifisch an die technischen Gegebenheiten von Elektroautos richten.
  • Permanente Überwachung: Wo Software, da auch Updates. Die laufenden Veränderungen an Fahrzeugen machen eine regelmäßigere Überprüfung notwendig. Dank der Netzwerk-Fähigkeiten vieler moderner Autos ist eine automatische und sofortige Mitteilung von Fehlständen an die Prüfdienste eine realistische Option.
  • IT-Sicherheit: Durch die steigende Abhängigkeit von Elektronik machen sich viele Fahrzeuge inzwischen auch angreifbar für Hacker und Viren. Dementsprechend spielt auch der Schutz vor selbigen eine große Rolle. Hier ist das Auslesen von möglichen Hackingversuchen oder die Überprüfung der Sicherheitsstandards angedacht.

Lesetipp: Auch jetzt schon finden immer wieder Veränderungen bei der HU statt. So droht aktuell eine neue Regel für die Hauptuntersuchung, die bei Nichtbeachtung mit 40 Euro Strafe zu Buche schlägt.

Rechtliche Rahmenbedingungen noch nicht gegeben

Um die durchaus ambitionierten Ziele der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, das Joint Venture der Prüfdienste, welches maßgeblich für die Planung und Umsetzung der Charta 2030 verantwortlich ist, umzusetzen, fehlt es derzeit noch an dem passenden, rechtlichen Rahmen.

Insbesondere der Zugriff auf weitere Fahrzeugdaten und die bisher nicht geprüften Fahrzeugtechnologien erfordert Anpassungen der aktuellen Gesetzeslage. Die EU muss hier neue Richtlinien erarbeiten und absegnen, bevor die Hauptuntersuchung der Zukunft tatsächlich Gestalt annehmen kann. Geschieht dies nicht, wird ein Großteil der Maßnahmen schlicht und ergreifend nicht umsetzbar sein.

Quelle: Charta 2030

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