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Gurtpflicht im Auto: Bei Missachtung kann es jetzt doppelt teuer werden

Zwar wurde im aktuellen Fall eine Gegenklage abgelehnt. Trotzdem betonte das Gericht, das bei Schaden die durch Missachtung der Gurtpflicht entstehen, unangeschnallte Person doppelt haftbar gemacht werden können.

Person schnallt sich im Auto an.
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Wer im Auto gegen die Gurtpflicht verstößt, riskiert nicht nur sein eigenes Leben, sondern kann auch für Verletzungen anderer Mitfahrer*innen haftbar gemacht werden. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln. Laut dem Gerichtsurteil müssen Fahrzeuginsass*innen, die sich nicht anschnallen, im Fall eines Unfalls für Schäden an Mitfahrer*innen mit haften.

Gegen Gurtpflicht im Auto verstoßen

Im konkreten Fall ging es um eine Mitfahrerin auf dem Rücksitz, die eine Mitfahrerin vor ihr schwer verletzte, wie ntv berichtet. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte 70 Prozent der bisherigen Zahlungen an die Verletzte zurückfordern und klagte. Ein Gutachten stellte fest: Die schweren Verletzungen der Mitfahrerin auf dem Beifahrersitz wurden durch die Frau auf dem Rücksitz und ihrem Verstoß gegen die Gurtpflicht verursacht.

Allerdings wies das Gericht die Klage im vorliegenden Fall ab. Das OLG stellte nämlich fest, dass das verkehrswidrige Verhalten des Unfallverursachers das Fehlverhalten der nicht angeschnallten Mitfahrerin in den Hintergrund treten ließ. Bei einem näheren Blick ergibt das auch Sinn: Der Unfallfahrer war nicht nur stark alkoholisiert (1,76 Promille), sondern gleichzeitig auch etwa 80 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs – in einer 70er-Zone.

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Wer dagegen verstößt, kann doppelt haftbar gemacht werden

Grundsätzlich betonte das Gericht jedoch: Unangeschnallte Mitfahrende können auch für Schäden haftbar gemacht werden, die sie durch ihre Fahrlässigkeit anderen zufügen. Die Gurtpflicht gilt gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 21a Abs. 1) für alle im Fahrzeug sitzende Personen. Sie dient dazu, nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die der Mitfahrer*innen zu gewährleisten. Wer gegen diese Pflicht verstößt, muss im Schadensfall mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Das Urteil des OLG Köln zeigt deutlich, dass das Missachten der Gurtpflicht schwerwiegende Folgen haben kann. Obwohl das Gericht im konkreten Fall die Haftung aufgrund des gravierenden Fehlverhaltens des Unfallverursachers ausschließt, bleibt das Risiko für Gurtmuffel bestehen. Im Schadensfall sind diese nämlich auch für Fremdschäden verantwortlich.

Quelle: ntv

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