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Zur Miete: Wer das tut, zahlt bis zu 5.000 Euro Strafe

Für das Zusammenleben gelten gewisse Regeln. Diese sollen unter anderem Ruhestörung verhindern. Der Verstoß dagegen kann deshalb hohe Bußgelder zur Folge haben.

Frau klopft wegen Ruhestörung mit dem Besen an die Zimmerdecke
© Srdjan - stock.adobe.com

Was genau ist eigentlich Wohngeld Plus?

Stress mit den Nachbarinnen und Nachbarn haben alle irgendwann einmal. Besonders ärgerlich ist, wenn es sich dabei um Ruhestörung handelt. Was viele nicht wissen: Jenen Personen, die sich nicht an den geltenden Lärmschutz halten, droht eine zum Teil sehr hohe Strafe.

Ruhestörung: Das kann teuer werden

In Deutschland gibt es klare Regelungen zur Einhaltung von Ruhezeiten, insbesondere in der Nacht und an Sonn- sowie Feiertagen. Diese gelten sowohl für Mieter*innen als auch für Menschen, die ein eigenes Haus und Grundstück besitzen. Verstöße dagegen beziehungsweise Ruhestörung können deshalb mit verschiedenen Bußgeldern geahndet werden.

Je nach Bundesland und Kommune variieren diese womöglich. Es gibt aber auch einige allgemeine Richtlinien

Nächtliche Ruhezeit (22:00 bis 6:00 Uhr)

Während der Nachtzeit müssen laute Tätigkeiten unterbleiben, um die Nachtruhe zu gewährleisten. Dies betrifft laute Musik, Partys, Rasenmähen, laute Arbeiten und mehr. Die Höhe der möglichen Geldstrafen kann laut Bußgeldkatalog bis zu 5.000 Euro betragen, je nach Schwere des Verstoßes und Wiederholung der Tat.

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Sonn- und Feiertagsruhe

Auch an Sonn- und Feiertagen sind geräuschvolle Arbeiten, wie zum Beispiel Bauarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten oder laute Musik, in der Regel untersagt. Verstöße und Ruhestörung können deshalb ebenfalls mit Bußgeldern zwischen 100 und 5.000 Euro bestraft werden.

Eine Ausnahme gibt es, wenn die vertraglich festgelegte Mittagsruhe im Miethaus nicht eingehalten wird. Dann droht zwar keine finanzielle Konsequenz, dennoch können Mieter*innen durch die Vermietenden abgemahnt oder sogar gekündigt werden.

VerstoßStrafe
Gegen die nächtliche Ruhezeit oder die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen verstoßenbis zu 5.000 Euro Bußgeld
Gegen die vertraglich festgelegte Mittagsruhe im Miethaus verstoßenAbmahnung durch Vermietende,
Kündigung durch Vermietende
Quelle: Bußgeldkatalog

So kannst du bei Ruhestörung handeln

Ist dir nicht bewusst, welche Lärmschutzregelungen für dich gelten, kannst du unter anderem in deinen Mietvertrag schauen. Für gewöhnlich finden sich dort konkrete Angaben zu den vorgegebenen Ruhezeiten. Alternativ: Kontaktiere deine Gemeinde oder Stadtverwaltung, um die spezifischen Richtlinien zu erfahren.

Sollten deine Nachbar*innen wiederholt gegen die Ruhezeiten verstoßen und Lärm verursachen, sollte ein konstruktives und freundliches Gespräch immer die erste Wahl sein. Das Problem zu erklären, kann oft schon helfen, weil sich Menschen nicht immer auch bewusst sind, dass sie zu laut agieren.

Sollte es danach weiterhin zu Ruhestörungen kommen, führe ein Lärmtagebuch, in dem du Datum, Uhrzeit und Art der Belästigung festhältst. Dies kann bei einer späteren Beschwerde oder rechtlichen Schritten hilfreich sein. Parallel dazu kannst du die Vermieter*in oder die Hausverwaltung informieren. Sie sind oft befugt, Maßnahmen gegen die Verursacher der Ruhestörung zu ergreifen.

Deine wirklich letzten Mittel sollten die folgenden sein:

  • Ordnungsamt: Wenn die Ruhestörung nachts (22:00 – 6:00 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen auftritt und Gespräche nicht helfen, kannst du dich ans Ordnungsamt wenden. Sie können Bußgelder verhängen.
  • Polizei: In akuten Fällen, insbesondere bei nächtlichen Ruhestörungen, kannst du die Polizei verständigen. Diese kann eingreifen und eine Verwarnung aussprechen oder bei wiederholten Verstößen weitere Maßnahmen ergreifen.

Quellen: Bußgeldkatalog

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Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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