Wer eine Gasheizung besitzt, könnte bald von einer wichtigen Änderung betroffen sein. Denn in einigen Regionen Deutschlands wird das Erdgas in den nächsten Jahren von L-Gas auf H-Gas umgestellt. Dazu müssen sowohl Heizungen aber auch andere Geräte wie Gasherde und Warmwasserbereiter umgerüstet werden. Wir verraten dir, in welchen Bundesländern die neue Regelung gilt und was du nun beachten musst.
Gasheizung: Das ändert sich
In Deutschland gibt es zwei Arten von Erdgas: L-Gas und H-Gas. Das „L“ steht hierbei für „low caloric“. Das bedeutet, dieses Gas hat einen vergleichsweise geringen Brennwert und Energiegehalt. Während das „H“ für „high caloric“ steht. Dieses hat nämlich einen höheren Methan-Gehalt und setzt bei der Verbrennung mehr Energie frei als L-Gas. Im Norden und Westen Deutschlands wird zurzeit jedoch noch überwiegend L-Gas bei Gasheizungen genutzt.
Dieses stammt entweder direkt aus Deutschland oder wird aus den Niederlanden importiert. Die Förderung aus den deutschen und niederländischen Quellen nimmt allerdings ab, das L-Gas-Vorkommen wird also in absehbarer Zukunft erschöpft sein. Nach aktuellem Stand soll ab dem 1. Oktober 2029 kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland fließen, wie die Bundesnetzagentur schreibt.
Deshalb müssen bis 2029 in der sogenannten „Marktraumumstellung“ das Erdgasnetz umgestellt und damit müssen alle angeschlossenen Geräte, zum Beispiel Heizungen oder Gasherde, von L-Gas auf H-Gas angepasst werden. Die L-Gas-Netze sind historisch in der Nähe zu den deutschen Vorkommen, vor allem in Niedersachsen und entlang der niederländischen Importleitungen entstanden.
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Diese Bundesländer sind betroffen
Betroffen von der Umstellung sind deshalb die Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (nicht flächendeckend), Sachsen-Anhalt (teilweise), Rheinland-Pfalz (teilweise) und Hessen (teilweise). Ob du und ein dein Haushalt auch zu den Kund*innen gehört, die nun bald nicht mehr L-Gas für ihre Gasheizung verwenden können, kannst du bei deinem lokalen Netzbetreiber erfragen.
Wann genau deine Gemeinde oder Stadtteil umgestellt wird, teilt die der örtliche Gasnetzbetreiber rechtzeitig mit. Doch geschieht das schrittweise. Meistens wird nicht das gesamte Gebiet auf einmal umgestellt. Denn dies ist abhängig von der Netzstruktur und der Gemeindegröße. Die Bundesnetzagentur hat bereits eine Grafik veröffentlicht, wann welche Region genau mit der Umstellung rechnen muss.
Das Gute ist jedoch, du selbst musst dich zunächst dabei um nichts kümmern. Denn für die Anpassung der Gasgeräte zum Heizen oder Kochen ist der jeweilige Ausspeise- oder Verteil-Netzbetreiber verantwortlich. Zudem darf für die Umrüstung dir der Netzbetreiber und die von ihm beauftragte Firma keine Rechnung stellen. Die Bundesnetzagentur macht klar: „Die anfallenden Kosten für die Erfassung und Umrüstung der Geräte trägt zunächst der Netzbetreiber. Es dürfen Ihnen also keine Arbeitsstunden in Rechnung gestellt werden und Sie müssen keine Austauschteile – wie zum Beispiel Brennerdüsen – bezahlen.“
Quelle: Bundesnetzagentur
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