Viele Verhaltensweisen für Teilnehmer*innen am Straßenverkehr sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar vorgeschrieben. Doch auch hier gibt es Lücken, die potentielle Strafen zur Auslegungssache machen. Eine einfache Regel hilft dir hier, unschöne Konfrontationen beim Parken zu vermeiden.
Parken: 3-Meter-Regel vor Einfahrt beachten
Deutschland ist ein Land voller Regularien und Gesetze, an die sich Einwohner*innen und Besuchende gleichermaßen halten müssen. Die StVO legt beispielsweise genau fest, wie sich Autofahrer*innen zu verhalten haben. Doch überraschenderweise wird beim Parken viel weniger vorgeschrieben, als es für einige zunächst den Anschein erwecken mag.
Denn wie Chip erklärt, gibt es keinen festgelegten Rangierabstand, den parkende Autos beachten müssen, um anderen Verkehrteilnehmer*innen das unproblematische Ein- und Ausparken zu ermöglichen. Auch unzureichend reguliert ist das Parken gegenüber von Einfahrten. Hier muss man nicht die sonst viel zitierte StVO zurate ziehen, sondern sich auf bisherige Urteile in Streitverfahren stützen.
Denn dort wurde eine Regel etabliert, die sich Auto-Besitzer und -Besitzerinnen schnell merken können: Die Drei-Meter-Regel. Diese besagt, dass beim Parken gegenüber einer Einfahrt die Fahrbahn nicht enger als rund drei Meter werden darf. Denn hierdurch könnte ein Befahren der Einfahrt zu stark erschwert werden.
Lesetipp: Ab wann sind Winterreifen Pflicht? Auch, wenn es keinen verbindlichen Stichtag gibt, solltest du dich an eine Faustformel halten.
Bisherige Urteile sind ambivalent
In bisherigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zum Thema „Parken vor Einfahrten“ stellen sich nicht wirklich als eindeutig heraus. Daher sind solche Verfahren bis heute Einzelfallentscheidungen. 1998 wurde in München beispielsweise entschieden, dass das zwei- oder dreimalige Vor- und Zurücksetzen beim Ausfahren einer Garage vollkommen zumutbar ist, auch wenn gegenüber der Einfahrt ein Fahrzeug die Ausfahrt erschwert.
2017 hieß es aus Mannheim, dass ein*e gegenüber parkende*r Autofahrer*in nicht verlässlich ermitteln könne, wie viele Rangiervorgänge seitens des ausfahrenden Fahrzeugs wirklich notwendig werden könnten. Der Bezug auf zwei- bis dreimal ist hier also wenig aussagekräftig. Das Halten an die Drei-Meter-Regel gibt dir hier also eine Sicherheit, die das Gesetz aktuell noch nicht liefern kann.
Übrigens: Das Anbringen eines Hinweisschilds an der Einfahrt bringt keine gesetzliche Bindung mit sich und darf auch nicht diesen Anschein erwecken. Jedoch kann so auf potenzielle Engstellen hingewiesen werden. Im Endeffekt kommt es hier beim Parken dennoch auf die Höflichkeit der parkenden Person an.
Quelle: Chip, Das Verkehrslexikon, Rechtsindex
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.